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Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 15.12.2023
- 14 ME 124/23 -
Anspruch auf Übernahme von Taxi-Kosten für Schüler mit Asperger-Syndrom
Unmöglichkeit der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel
Ist es für einen Schüler mit Asperger-Syndrom nicht möglich zum Erreichen der Schule die öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen, steht ihm ein Anspruch auf Übernahme der Taxi-Kosten zu. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein unter dem Asperger-Syndrom leidender Schüler besuchte ein Gymnasium in Niedersachsen. Nachdem die zuständige Behörde die Kosten für eine Einzelbeförderung des Schülers zur Schule seit dem Jahr 2021 übernommen hatte, verweigerte sie ab dem Jahr 2023 die Kostenübernahme. Der Schüler gab an, keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen zu können und beantragte daher Eilrechtsschutz. Er leide durch große Menschenmassen an Overloads und Meltdowns. Er fühle Gelähmtheit und Panikattacken, wenn Personen neben ihm sitzen oder ihn nicht durchlassen. Dies werde durch Gerüche und laute Geräusche verstärkt. Er habe... Lesen Sie mehr
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