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Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 06.12.2018
- 3 U 49/18 -
Halter eines Lkw haftet für Unfall mit Elektroameise beim Beladen des Lkw
Be- und Entladevorgänge eines Lkw mit Elektroameise gehören zum Betrieb des Lkw
Der Halter eines Lkw haftet gemäß § 7 StVG für einen Unfall, der mit einer Elektroameise beim Beladen des Lkw verursacht wurde. Denn Be- und Entladevorgänge eines Lkw mit einer Elektroameise gehören zum Betrieb des Lkw. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall kam es im Dezember 2014 in einem Lager zu einem Unfall mit einer Elektroameise. Zwei Lkw-Fahrer beluden gerade ihren jeweiligen Lkw und nutzten dabei Elektroameisen. Einer der Lkw-Fahrer hatte seinen Hubwagen jedoch zu stark beladen, so dass seine Sicht nach vorne beschränkt war. Er stieß daher mit der Elektroameise an den rechten Fuß des anderen Lkw-Fahrers. Dieser erlitt dabei eine Verletzung und klagte gegen den Lkw-Fahrer und die Halterin des Lkw auf Zahlung von Schadensersatz.Das Landgericht Köln gab der Schadensersatzklage statt. Es sah die Haftung des Beklagten zu 1) gemäß §... Lesen Sie mehr
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