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Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 22.06.2016
- 4 Sa 5/16 -
Grobe Beleidigung eines Vorgesetzten in Chronik eines Facebook-Nutzers mittels Emoticons kann fristlose Kündigung rechtfertigen
Abmahnung ausreichend aufgrund von Einzelfallumständen
Beleidigt ein Arbeitnehmer seinen Vorgesetzten in der Chronik eines Facebook-Nutzers mittels Emoticons grob, so kann dies seine fristlose Kündigung rechtfertigen. Jedoch kann aufgrund der Einzelfallumstände eine Abmahnung ausreichend sein. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein bei einem Maschinenbauunternehmen beschäftigter Montagearbeiter beleidigte im Juli 2015 zwei seiner Vorgesetzen im Rahmen einer Diskussion auf der Facebook-Chronik eines Kollegen. Hintergrund der Diskussion, an der sich 21 Personen beteiligt hatten, war die Arbeitsunfähigkeit des Kollegen. Im Rahmen der Diskussion bezeichnete der Montagearbeiter einen seiner Vorgesetzten als "fettes Schwein", wobei er statt des Wortes "Schwein" das entsprechende Emoticon verwendet hatte. Einen weiteren Vorgesetzten bezeichnete er, wiederum mit Hilfe eines Emoticons, als "Bärenkopf". Nachdem die Arbeitgeberin davon... Lesen Sie mehr
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