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Landgericht Coburg, Urteil vom 03.09.2008
- 21 O 295/08 -
Zur Frage, ob ein Erbverzicht auch dann gilt, wenn der Erblasser später noch erhebliches Vermögen erwirbt
Erbverzicht will gut überlegt sein
Nicht selten erklären Kinder gegenüber ihren Eltern einen notariellen Erbverzicht und erhalten im Gegenzug eine Abfindung. Ein solcher Verzicht will aber gut überlegt sein. Einmal abgegeben, bleibt man an ihn gebunden, selbst wenn die Eltern bis zu ihrem Tod noch erhebliches Vermögen anhäufen.
Das zeigt ein vom Landgericht Coburg entschiedene Fall, bei dem eine Klägerin mit der Klage gegen ihren Bruder auf Pflichtteilszahlung von rund 42.500 € scheiterte. Aufgrund ihres 35 Jahre vor dem Tod der Mutter erklärten Erbverzichts partizipierte sie mit keinem Cent an dem Nachlass der Mutter. Dass die bis zu ihrem Ableben noch Eigentum erwerben würde, war nach Auffassung des Gerichts nicht überraschend, so dass der
Sachverhalt
Im Jahre 1972, 53 Jahre alt, übertrug die Mutter ein Hausgrundstück an die Klägerin und ein anderes Grundstück an den Bruder. Sonstiges
Gerichtsentscheidung
Damit hatte sie jedoch vor dem Landgericht Coburg keinen Erfolg. Dieses sah den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.10.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des LG Coburg vom 17.10.2008
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Dokument-Nr. 6850
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