die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Ereignis der Zeitgeschichte“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 02.06.2020
- 4 U 51/20 -
Kämmerer muss Berichterstattung mit Veröffentlichung von Fotos von ihm dulden
Berichterstattung über Kämmerer stellt Ereignis der Zeitgeschichte dar
Ein Kämmerer ist als Politiker zu sehen und hat daher grundsätzlich eine Bildberichterstattung über seine Person zu dulden. Insofern liegt eine gemäß § 23 Nr. 1 KUG zulässige Bildberichterstattung über ein Ereignis der Zeitgeschichte vor. Dies hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 2019 veröffentlichte eine regionale Tageszeitung mehrere Artikel über eine Stadtratssitzung einer sächsischen Gemeinde. In diesem Zusammenhang wurden Fotos der Kämmerin gezeigt. Unteranderem wegen der Veröffentlichung der Fotos klagte die Kämmerin auf Unterlassung.Das Landgericht Leipzig gab der Klage statt. Die Klägerin habe weder in die Veröffentlichung der Fotos zugestimmt noch könne die Bildveröffentlichung darauf gestützt werden, dass ein Ereignis der Zeitgeschichte vorliegt. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Berufung der Zeitungsverlegerin.... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.04.2014
- VI ZR 197/13 -
Veröffentlichung eines auf einem Mieterfest angefertigten Fotos in einer Informationsbroschüre auch ohne Einwilligung der Fotografierten zulässig
Kein Anspruch auf Geldentschädigung und Zahlung von Abmahnkosten
Wird ein Mieter auf einem Mieterfest ohne seine Einwilligung fotografiert und das Foto anschließend in einer Informationsbroschüre des Vermieters veröffentlicht, so kann dies gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1 des Kunsturhebergesetzes (KUG) zulässig sein, wenn das angefertigte und veröffentlichte Foto aus dem Bereich der Zeitgeschichte stammt. Dies kann bei Fotos eines Mieterfestes der Fall sein. Ein Anspruch auf eine Geldentschädigung oder auf Zahlung von Abmahnkosten besteht in einem solchen Fall nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Während eines Mieterfestes im August 2010 wurden von mehreren Mietern Fotos angefertigt. Einige dieser Fotos wurden anschließend in einer für die Mieter bestimmten Informationsbroschüre der Vermieterin veröffentlicht. Einige der fotografierten Mieter waren damit aber nicht einverstanden. Sie gaben an mit dem Fotografieren und Veröffentlichen... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.03.2009
- VI ZR 261/07 -
BGH weist Klage gegen RTL-Fernsehbeitrag über Enkel des Fürsten Rainier von Monaco ab
Casiraghis Privatsphäre nicht verletzt
Fernsehsender dürfen Promiente auch in Alltagssituationen zeigen. Dies gilt zumindest dann, wenn der Fernsehbeitrag in Zusammenhang mit einem zeitgeschichtlichen Ereignis steht. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Er wies die Klage eines Enkels des verstorbenen Fürsten Rainier von Monaco ab. Der Fernsehbeitrag, der zwei Tage nach der Beerdigung des Fürsten gesendet worden war, beschäftigt sich auch mit der Person des Enkels und enthält Szenen aus dessen privaten Alltag und spekuliert darüber, welche Rolle der Enkel zukünftig spielen wird.
Der Kläger - Andrea Casiraghi - ist ein Enkel des verstorbenen Fürsten Rainier von Monaco. Er nahm die Beklagte, die den Fernsehsender RTL betreibt, auf Unterlassung der erneuten Veröffentlichung diverser Passagen aus einem am 17. April 2005, zwei Tage nach der Beisetzung des Großvaters des Klägers, bundesweit ausgestrahlten Fernsehbeitrag in Anspruch. Dieser Beitrag beschäftigte sich... Lesen Sie mehr