Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 02.06.2020
- 4 U 51/20 -
Kämmerer muss Berichterstattung mit Veröffentlichung von Fotos von ihm dulden
Berichterstattung über Kämmerer stellt Ereignis der Zeitgeschichte dar
Ein Kämmerer ist als Politiker zu sehen und hat daher grundsätzlich eine Bildberichterstattung über seine Person zu dulden. Insofern liegt eine gemäß § 23 Nr. 1 KUG zulässige Bildberichterstattung über ein Ereignis der Zeitgeschichte vor. Dies hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 2019 veröffentlichte eine regionale Tageszeitung mehrere Artikel über eine Stadtratssitzung einer sächsischen Gemeinde. In diesem Zusammenhang wurden Fotos der Kämmerin gezeigt. Unteranderem wegen der Veröffentlichung der Fotos klagte die Kämmerin auf
Landgericht gab Unterlassungsklage statt
Das Landgericht Leipzig gab der Klage statt. Die Klägerin habe weder in die Veröffentlichung der Fotos zugestimmt noch könne die Bildveröffentlichung darauf gestützt werden, dass ein
Oberlandesgericht verneint Anspruch auf Unterlassung der Veröffentlichung der Fotos
Das Oberlandesgericht Dresden entschied zu Gunsten der Beklagten und hob daher die Entscheidung des Landgerichts auf. Der Klägerin stehe kein Anspruch auf
Kämmerin als Politikerin anzusehen
Zudem sei ein Kämmerer nicht ein bloßer Verwaltungsmitarbeiter, der eine Bildberichtserstattung nicht hinnehmen muss, so das Oberlandesgericht. Vielmehr sei die Klägerin als Kämmerin im Rahmen der kommunalpolitischen Berichterstattung einer regionalen Tageszeitung als Politikerin anzusehen. Denn sie unterliege als Beauftragte für den Haushalt keinen Weisungen und habe aufgrund ihrer in der Gemeinde herausgehobenen Stellung erheblichen Einfluss auf die Haushaltsaufstellung und damit die Mittelverwendung der Gemeinde. Dabei komme der Umstand, dass die Klägerin nicht aufgrund einer allgemeinen Wahl bestimmt wurde, keine maßgebliche Bedeutung zu.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.07.2020
Quelle: Oberlandesgericht Dresden, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Leipzig, Urteil vom 20.12.2019
[Aktenzeichen: 8 O 2650/19]
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 28976
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil28976
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.