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Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.04.2014
- VI ZR 197/13 -
Veröffentlichung eines auf einem Mieterfest angefertigten Fotos in einer Informationsbroschüre auch ohne Einwilligung der Fotografierten zulässig
Kein Anspruch auf Geldentschädigung und Zahlung von Abmahnkosten
Wird ein Mieter auf einem Mieterfest ohne seine Einwilligung fotografiert und das Foto anschließend in einer Informationsbroschüre des Vermieters veröffentlicht, so kann dies gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1 des Kunsturhebergesetzes (KUG) zulässig sein, wenn das angefertigte und veröffentlichte Foto aus dem Bereich der Zeitgeschichte stammt. Dies kann bei Fotos eines Mieterfestes der Fall sein. Ein Anspruch auf eine Geldentschädigung oder auf Zahlung von Abmahnkosten besteht in einem solchen Fall nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Während eines Mieterfestes im August 2010 wurden von mehreren Mietern
Amtsgericht und Landgericht wiesen Klagen ab
Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg sowie das Landgericht Berlin wiesen die Klagen der Mieter ab. Sie haben nach Ansicht des Landgerichts weder ein Anspruch auf Schadenersatz noch auf Zahlung der
Bundesgerichtshof verneinte ebenfalls Anspruch auf Schadenersatz und Zahlung der Abmahnkosten
Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung der Vorinstanzen und wies daher die Revision der Mieter zurück. Es habe weder ein Anspruch auf Schadenersatz noch auf Zahlung der
Vorliegen eines Fotos der Zeitgeschichte
Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs habe ein
Geringe Beeinträchtigung des Rechts am eigenen Bild
Zwar betonte der Bundesgerichtshof, dass bei einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.07.2014
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Charlottenburg, Urteil vom 19.10.2012
[Aktenzeichen: 224 C 184/12] - Landgericht Berlin, Urteil vom 26.03.2013
[Aktenzeichen: 27 S 18/12]
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 2014, Seite: 870 GE 2014, 870 | Zeitschrift: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR)
Jahrgang: 2014, Seite: 804 GRUR 2014, 804 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2014, Seite: 771 MDR 2014, 771 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2014, Seite: 1193 NJW-RR 2014, 1193 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2014, Seite: 513, Entscheidungsbesprechung von Michael Drasdo NJW-Spezial 2014, 513 (Michael Drasdo) | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2014, Seite: 407 WuM 2014, 407 | Zeitschrift für Datenschutz (ZD)
Jahrgang: 2014, Seite: 468 ZD 2014, 468 | Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR)
Jahrgang: 2014, Seite: 866 ZMR 2014, 866
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Dokument-Nr. 18434
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