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Sonntag, 24. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Erweiterung Wohnbereich“ veröffentlicht wurden

Bundesfinanzhof, Urteil vom 15.01.2013
- VIII R 7/10 -

Bundesfinanzhof zum "häuslichen" Arbeitszimmer bei Nutzung der zweiten Wohnung in Zweifamilienhaus

Finanzamt ließ zu Recht nur die für ein häusliches Arbeitszimmer geltende Pauschale zum Abzug zu

Aufwendungen für die berufliche Nutzung der zweiten Wohnung, die sich im Obergeschoss eines ausschließlich von dem Kläger und seiner Familie genutzten Zweifamilienhauses befinden, unter die Abzugsbeschränkung für ein häusliches Arbeitszimmer fallen und sind somit lediglich pauschal in Höhe von 2.400 DM bzw. 1.250 Euro steuerlich zu berücksichtigen. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall erzielte der Kläger Einkünfte aus selbständiger Arbeit als Erfinder. Für die Erstellung von Patenten benötigte er zahlreiche Unterlagen und umfangreiche Fachliteratur, sodass er ein ausschließlich beruflich genutztes Büro unterhielt. Dieses befand sich im Obergeschoss des von ihm und seiner Familie bewohnten Zweifamilienhauses. Eine direkte Verbindung zwischen den zum Büro gehörenden Räumlichkeiten im Obergeschoss und dem Wohnbereich der Kläger im Erdgeschoss bestand nicht. Der Zugang zum Obergeschoss war nur über einen separaten Treppenaufgang möglich, der über eine eigene Eingangstür verfügte. Der Kläger machte in... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.11.2010
- VIII ZR 90/10 -

BGH zur Kündigung eines Mietverhältnisses über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude

Zu den Voraussetzungen einer Kündigung nach § 573 a Abs. 1 BGB - 3 Wohnungen ist eine zuviel

Wenn ein Haus aus nur zwei Wohnungen besteht, eine davon vom Vermieter bewohnt wird und die andere vermietet ist, so kann der Vermieter nach § 573 a Abs. 1 BGB unter erleichterten Bedingungen das Mietverhältnis kündigen. Der Bundesgerichthof hat nunmehr die Voraussetzungen einer solchen Kündigung präzisiert und beschäftigte sich mit der Frage, woran festgemacht wird, aus wie vielen Wohnungen ein Haus besteht.

Die Beklagten sind Mieter einer Wohnung der Klägerin in Friedberg. Der Mietvertrag wurde im Jahr 2004 noch mit dem Voreigentümer des Hauses geschlossen, in dessen Obergeschoss sich die Wohnung der Beklagten befindet. Zu diesem Zeitpunkt war neben der Wohnung im Erdgeschoss auch eine Einliegerwohnung im Kellergeschoss des Hauses, bestehend aus einem Wohn-/Schlafraum mit Küchenzeile und... Lesen Sie mehr



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