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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 01.08.2022
- 20 W 98/21 -
Keine isolierte Überprüfung einer Eintragungsverweigerung eines Standesamts
Antrag auf Feststellung der ursprünglichen Rechtswidrigkeit der Eintragungsweigerung unzulässig
Die anfängliche Weigerung eines Standesamtes, eine Person nicht-binärer Geschlechtszugehörigkeit als Elternteil ins Geburtsregister einzutragen, kann nach späterer Adoption und daraufhin erfolgter Eintragung nicht isoliert auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüft werden. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat die Entscheidung des Amtsgerichts bestätigt und betont, dass ein solcher Feststellungsantrag im Rechtsschutzsystem der Freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht besteht und auch keine Veranlassung für eine erweiternde Auslegung besteht.
Die Beschwerdeführer sind seit Sommer 2018 verheiratet und haben - nach reproduktionsmedizinischer Behandlung - ein gemeinsames Kind. Eine der beiden beschwerdeführenden Personen hat eine nicht-binäre Geschlechtsidentität. Schon vor der Geburt des Kindes hatten die Beschwerdeführer beantragt, dass neben der Mutter auch die Person mit nicht-binärer Geschlechtsidentität in das Geburtsregister als zweites Elternteil eingetragen wird. Dies lehnte das Standesamt ab. Die Gesetzeslage sehe dies nicht vor; es bestehe allein die Möglichkeit der Adoption. Die Eintragung erfolgte erst, nachdem die Person mit nicht-binärer Geschlechtsidentität das Kind adoptiert... Lesen Sie mehr