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Samstag, 23. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Feuerwehrzufahrt“ veröffentlicht wurden

Bundesgerichtshof, Urteil vom 28.01.2022
- V ZR 106/21 -

BGH: Bei Klage gegen Blockade der Feuerwehrzufahrt durch Lieferverkehr besteht Prozess­führungs­befugnis der Wohnungs­eigentümer­gemein­schaft

Erschwerter Zugang zum Sondereigentum rechtfertigt keine Prozess­führungs­befugnis des einzelnen Wohnungseigentümers

Wird die Feuerwehrzufahrt zu einer Wohnungs­eigentums­anlage durch Lieferverkehr blockiert, so kann dagegen gemäß § 9 a Abs. 2 WEG nur die Wohnungs­eigentümer­gemein­schaft klagen. Eine Prozess­führungs­befugnis des einzelnen Wohnungseigentümers besteht selbst dann nicht, wenn zugleich der Zugang zum Sondereigentum erschwert wird. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Durch den Lieferverkehr eines Supermarktes wurde zweimal wöchentlich für die Dauer von etwa eineinhalb Stunden die Feuerwehrzufahrt zu einer Wohneigentumsanlage in Hessen blockiert. Dagegen richtete sich im Jahr 2019 die Unterlassungsklage einer Wohnungseigentümerin. Diese war gehbehindert und nutzte die Feuerwehrzufahrt, um zu ihrer im Hinterhaus gelegenen Wohnung zu gelangen. War die Zufahrt aber durch den Lieferverkehr blockiert, musste sie den Fußweg mit den Treppenstufen nutzen. Die Betreiberin des Supermarktes wehrte sich gegen die Inanspruchnahme unter anderem mit der Begründung, dass die Wohnungseigentümerin nicht klagebefugt sei.... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 14.01.2013
- 4 L 1092/12.NW -

Dauerwohnen in Wochenendhausgebiet aufgrund unzureichenden Brandschutzes zurecht untersagt

Effektiver Brandschutz für zahlreiche Grundstücke durch schlechte Wegebeschaffenheiten nicht gewährleistbar

Die Kreisverwaltung Donnersbergkreis hat zwei Bürgern, die im Wochenendhausgebiet von Falkenstein ein Gebäude besitzen, die Nutzung ihres Anwesens zu einem dauerhaften Aufenthalt zurecht untersagt. Das sofortige Verbot sei gerechtfertigt, da die für eine Wohnnutzung erforderliche Einsatzgrundzeit der Feuerwehr für das Wochenendhausgebiet Falkenstein nicht eingehalten werden und somit für zahlreiche Grundstücke in dem Gebiet wegen der schlechten Wegebeschaffenheiten kein effektiver Brandschutz gewährleistet werden kann. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt hervor.

Die Antragsteller des zugrunde liegenden Falls sind Eigentümer eines Häuschens im Wochenendhausgebiet von Falkenstein. Gegenüber den Voreigentümern des Grundstücks hatte die Kreisverwaltung Donnersbergkreis im März 1981 eine Baugenehmigung zur Errichtung eines Wochenendhauses erteilt. Die Antragsteller wohnen seit mehr als 20 Jahren dauerhaft in dem von Ihnen erworbenen Häuschen, wo... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 09.01.2013
- 4 L 1053/12.NW -

Verwaltungsgericht Neustadt hebt Schlafverbot im Wochenendhausgebiet Falkenstein auf

Kreisverwaltung Donnersbergkreis erteilt zu Unrecht Nutzungsverbot der Wochenendhäuser

Die von der Kreisverwaltung Donnersbergkreis untersagte vorübergehende Nutzung eines Wochenendhauses zu Übernachtungszwecken in dem Wochenendhausgebiet Falkenstein aufgrund eines fehlenden Brandschutzes ist rechtswidrig, da der Bürger bereits seit 1970 im Besitz einer Baugenehmigung ist. Dies entschied das Verwaltungsgericht Neustadt.

In dem zugrunde liegenden Streitfall ist der Antragsteller Eigentümer eines Häuschens im Wochenendhausgebiet von Falkenstein. Für dieses wurden auf der Grundlage einer Baupolizeiverordnung aus dem Jahre 1961, die in den 80-er Jahren außer Kraft trat, zahlreiche Baugenehmigungen zur Errichtung von Wochenendhäusern ausgesprochen. Die Baugenehmigungen wurden unter der Bedingung erteilt,... Lesen Sie mehr

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Landgericht München I, Urteil vom 17.03.2005
- 6 S 21870/04 -

Abschleppen aus Feuerwehranfahrtszone: Fahrzeughalter muss Abschleppkosten ersetzen

Privater Grundstückseigentümer kann Kfz-Halter für Abschleppkosten in Haftung nehmen

Der Eigentümer eines Grundstücks, der ein verbotswidrig geparktes Fahrzeug abschleppen lässt, kann von dem Halter des Fahrzeugs diese Kosten erstattet verlangen, auch wenn der Halter nicht selbst sondern ein anderer das Fahrzeug gefahren und verbotswidrig abgestellt hat. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts München I hervor.

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Grundstückseigentümer ein Fahrzeug abschleppen lassen. Das Fahrzeug war auf einem Parkplatz direkt unter einem absoluten Halteverbotsschild mit dem Zusatz "Anfahrtszone für Feuerwehr" abgestellt worden. Von dem Halter verlangte der Grundstückseigentümer die Erstattung der Abschleppkosten von 192 Euro sowie die Kosten für die Halterermittlung, die... Lesen Sie mehr



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