die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Finanzgericht Münster“ veröffentlicht wurden
Finanzgericht Münster, Urteil vom 14.06.2024
- 4 K 2351/23 -
Kein zwingender Verspätungszuschlag bei verspäteter Abgabe der Steuererklärung und einer Steuererstattung
Zu den Anforderungen an die Ermessensausübung bei der Festsetzung eines Verspätungszuschlags nach § 152 Abs. 1 AO n.F. in Erstattungsfällen
Im Rahmen des Erschließungsermessens zur Festsetzung eines Verspätungszuschlags nach § 152 Abs. 1 AO n.F. kann unter anderem von Bedeutung sein, ob sich aus der Veranlagung eine Nullfestsetzung, Nachzahlung oder Steuererstattung ergibt. Dies hat das Finanzgericht Münster entschieden.
Die am 29. März 2023 durch die Steuerberaterin des Klägers eingereichte Einkommensteuererklärung 2020 führte aufgrund der Anrechnung der vom Arbeitgeber abgeführten Lohnsteuer zu einer Einkommensteuererstattung. Im Rahmen des Veranlagungsverfahrens setzte das Finanzamt einen Verspätungszuschlag in Höhe von 175 € fest, da die Steuererklärung erst nach Ablauf der Abgabefrist (31. August 2022) abgegeben worden sei. Mit seinem hiergegen eingelegten Einspruch machte der Kläger u.a. geltend, dass er seine Steuererklärung erstmalig und letztmalig geringfügig verspätet abgegeben und die Veranlagung zu einer Erstattung geführt habe.Das... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Münster, Beschluss vom 18.06.2024
- 2 V 693/24 Kfz und 2 V 699/24 Kfz -
Keine Inanspruchnahme eines Erben für Kfz-Steuer bei ungeklärter Erbfolge
Erben haften nicht für Kfz-Steuer bei ungeklärter Erbfolge
In zwei Verfahren betreffend die Aussetzung der Vollziehung hat der 2. Senat des Finanzgerichts Münster mit Beschlüssen vom 18. Juni 2024 (Az. 2 V 693/24 Kfz und 2 V 699/24 Kfz) entschieden, dass das Hauptzollamt potentielle Erben für nach dem Tod der Erblasserin entstandene Kfz-Steuern nicht in Anspruch nehmen darf, wenn die Erbfolge noch nicht geklärt ist.
Die im Jahr 2022 verstorbene Großmutter der beiden Antragstellerinnen war Halterin von mehreren Kraftfahrzeugen. Da neben den Antragstellerinnen auch ein Sohn der Großmutter die Erbenstellung beansprucht und damit die Erbfolge noch nicht vollständig geklärt ist, setzte das Amtsgericht einen Nachlasspfleger ein. Das Hauptzollamt forderte die Antragstellerinnen auf, die bereits vor dem... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Münster, Urteil vom 22.05.2024
- 8 K 2918/22 Kg -
Taggenaue Betrachtung für Zwecke des § 62 Abs. 1a Satz 1 und 3 EStG erforderlich
Kindergeld ist für jeden Monat in dem die Anspruchsvoraussetzungen wenigstens an einem Tag erfüllt sind, zu gewähren
Das FG Münster entschied im Hinblick auf eine Kindergeldberechnung, dass der "Ablauf des in Satz 1 genannten Zeitraums" im Sinne des § 62 Abs. 1a Satz 3 EStG taggenau zu ermitteln ist.
Die Klägerin und ihre Tochter sind bulgarische Staatsangehörige, die am 20. Januar 2022 in die Bundesrepublik Deutschland eingereist waren. Die Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 oder Abs. 3 FreizügG/EU erfüllte die Klägerin unstreitig nicht. Die Familienkasse setzte gegenüber der Klägerin Kindergeld für die Monate Januar bis März 2022 fest, lehnte jedoch eine Kindergeldfestsetzung für... Lesen Sie mehr
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Finanzgericht Münster, Urteil vom 17.04.2024
- 14 K 1425/23 E -
Energiepreispauschale ist steuerbar
Gesetzgeber durfte Energiepreispauschale steuerlich berücksichtigen
Die im Jahr 2022 an Arbeitnehmer ausgezahlte Energiepreispauschale gehört zu den steuerbaren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Der dies anordnende § 119 Abs. 1 Satz 1 EStG ist nicht verfassungswidrig. Dies hat das Finanzgericht Münster entschieden.
Der Kläger erhielt im Jahr 2022 von seinem Arbeitgeber die Energiepreispauschale in Höhe von 300 € ausgezahlt. Das Finanzamt berücksichtigte diese im Einkommensteuerbescheid für 2022 als steuerpflichtigen Arbeitslohn. Der Kläger machte zunächst im Einspruchsverfahren und sodann im Klageverfahren geltend, dass die Energiepreispauschale keine steuerbare Einnahme sei. Es handele sich um... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Münster, Beschluss vom 05.09.2023
- 11 K 1588/23 Kg (PKH) -
Energiepreispauschale kann beim Finanzgericht eingeklagt werden
Verklagt werden muss das Finanzamt und nicht der Arbeitgeber
Für Klagen betreffend die für 2022 auszuzahlende Energiepreispauschale sind die Finanzgerichte zuständig. Allerdings muss das Finanzamt und nicht der Arbeitgeber verklagt werden. Dies hat das Finanzgericht Münster in einem PKH-Verfahren entschieden.
Der Antragsteller hat seinen Arbeitgeber beim Finanzgericht Münster auf Auszahlung der Energiepreispauschale in Höhe von 300 € verklagt und für das Klageverfahren Prozesskostenhilfe beantragt.Das Finanzgericht Münster hat diesen Antrag abgelehnt. Dabei hat es zunächst ausgeführt, dass - jedenfalls für noch nicht ausgezahlte Energiepreispauschalen - der Rechtsweg... Lesen Sie mehr
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Finanzgericht Münster, Urteil vom 28.04.2023
- 10 K 1193/20 K,G,F -
Anscheinsbeweis spricht bei Alleingesellschafter-Geschäftsführer trotz Nutzungsverbots für Privatnutzung
Private Nutzung des Fahrzeugs führt zu einer verdeckten Gewinnausschüttung
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass bei einem Alleingesellschafter-Geschäftsführer selbst dann ein zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führender Anscheinsbeweis für die Privatnutzung eines von der GmbH überlassenen PKW vorliegen kann, wenn im Anstellungsvertrag ein Privatnutzungsverbot vereinbart wurde. Die verdeckte Gewinnausschüttung ist auf Ebene der Gesellschaft jedoch nicht nach der 1 %-Regelung, sondern nach Fremdvergleichsgrundsätzen zu bewerten.
Die Klägerin ist eine GmbH. Im Anstellungsvertrag vereinbarte sie mit ihrem alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer einen Anspruch auf die Gestellung eines PKW der gehobenen Mittelklasse, den er aber nicht privat nutzen dürfe. Tatsächlich stellte die GmbH ihrem Geschäftsführer im Streitjahr 2016 hintereinander zwei solcher Fahrzeuge zur Verfügung. In dessen Privatvermögen befand sich... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Münster, Urteil vom 09.05.2023
- 15 K 1953/20 U -
Vertretungsweise Übernahme von ärztlichen Notdienst und Entnahme von Blutproben für Polizeibehörden sind umsatzsteuerpflichtig
Keine steuerfreien Heilbehandlungsleistungen
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass die von einem Arzt vereinnahmten Entgelte für die vertretungsweise Übernahme eines ärztlichen Notfalldienstes und die Entnahme von Blutproben für die Polizeibehörden keine nach § 4 Nr. 14 Buchst. a) Satz 1 UStG umsatzsteuerfreien Heilbehandlungsleistungen sind.
Der Kläger war selbständiger Arzt der Allgemeinmedizin, der keinen eigenen Praxisbetrieb unterhielt. In den Streitjahren 2012 bis 2016 nahm er auf der Grundlage einer mit der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) geschlossenen Vereinbarung als Vertreter für andere Ärzte am hausärztlichen ambulanten Notfalldienst teil. Er übernahm für die vertretenen Ärzte alle... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Münster, Urteil vom 17.05.2023
- 14 K 3421/20 E -
Abgeltungszahlung für Versorgungsbezüge an NATO-Mitarbeiter ist Arbeitslohn
Einmalzahlung zur Abgeltung von Versorgungsbezügen der NATO an ehemaligen Angestellten führt zu steuerpflichtigen Einkünften
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass eine Einmalzahlung zur Abgeltung von Versorgungsbezügen der NATO an einen ehemaligen Angestellten zu steuerpflichtigen Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit führt.
Der ursprünglich als Soldat in Deutschland beschäftigte Kläger war ab 2005 als Angestellter der NATO in Luxemburg tätig. Nach Beendigung dieses Dienstverhältnisses im Jahr 2017 zog der Kläger mit seiner Frau, der Klägerin, wieder nach Deutschland zurück. Während seiner Tätigkeit war der Kläger in ein Versorgungssystem der NATO eingebunden, wobei festgelegte Gehaltsbestandteile (vergleichbar... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Münster, Gerichtsbescheid vom 14.04.2023
- 7 K 86/23 E -
Klageerhebung durch Steuerberater per Telefax ist trotz Möglichkeit der beSt-Beantragung per "Fast-Lane" zulässig
Keine frühere Nutzungspflicht wegen Möglichkeit eines "Fast-Lane-Antrags"
Eine im Januar 2023 von einem Steuerberater für seine Mandanten per Telefax erhobene Klage ist zulässig, wenn dieser den Registrierungsbrief noch nicht erhalten hatte, aber auch keinen „Fast-Lane-Antrag“ gestellt hatte. Dies hat das Finanzgericht Münster entschieden.
Steuerberaterinnen und Steuerberater müssen grundsätzlich seit dem 01.01.2023 mit dem Finanzgericht elektronisch kommunizieren mit der Folge, dass eine Klageerhebung per Brief oder Telefax unzulässig ist. Voraussetzung ist nach § 52 d Satz 2 der Finanzgerichtsordnung, dass ein sicherer Übermittlungsweg "zur Verfügung steht". Diesen stellt die Bundessteuerberaterkammer in Form des besonderen... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Münster, Urteil vom 08.03.2023
- 6 K 2094/22 E -
Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Höhe der Aussetzungszinsen
BVerfG-Beschluss ist nicht auf Aussetzungszinsen zu übertragen
Das Finanzgericht Münster hat in zwei Verfahren entschieden, dass der Zinssatz von 0,5 % pro Monat bei Aussetzungszinsen - anders als bei Nachzahlungszinsen - keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet. I
In beiden Fällen wollten die Steuerpflichtigen den zur Höhe von Nachzahlungszinsen von ebenfalls 0,5 % pro Monat ergangenen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 08.03.2023 auf die für die Dauer der Aussetzung der Vollziehung zu zahlenden Zinsen übertragen. In diesem Beschluss hatte das Bundesverfassungsgericht aufgrund der Niedrigzinsphase die Höhe der Nachzahlungszinsen ab 2014... Lesen Sie mehr