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Finanzgericht Münster, Urteil vom 08.03.2023
- 6 K 2094/22 E -
Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Höhe der Aussetzungszinsen
BVerfG-Beschluss ist nicht auf Aussetzungszinsen zu übertragen
Das Finanzgericht Münster hat in zwei Verfahren entschieden, dass der Zinssatz von 0,5 % pro Monat bei Aussetzungszinsen - anders als bei Nachzahlungszinsen - keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet. I
In beiden Fällen wollten die Steuerpflichtigen den zur Höhe von
Aussetzungszinsen für Steuerpflichtige vermeidbar
Das Bundesverfassungsgericht habe ausdrücklich darauf abgestellt, dass
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.04.2023
Quelle: Finanzgericht Münster, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32801
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