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Oberlandesgericht München, Urteil vom 24.04.2018
- 28 U 3042/17 Bau -
Klausel in Formularkaufverträgen zur Abnahme eines Gebäudes durch vom Bauträger beauftragten Erstverwalter unwirksam
Keine Verjährung von Mängelansprüchen bei fehlender Abnahme
Die Klausel in Formularkaufverträgen, wonach die Abnahme des errichteten Gebäudes durch einen vom Bauträger beauftragten Erstverwalter vorgenommen werden kann, ist wegen unangemessener Benachteiligung der Käufer gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam. Liegt eine Abnahme nicht vor, so können die Mängelansprüche auch nicht verjähren. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Wohnungseigentümergemeinschaft klagte im Jahr 2016 gegen den Bauträger des in den Jahren 2003/2004 errichteten Wohneigentumsanlage auf Zahlung eines Kostenvorschusses in Höhe von über 156.000 Euro zur Beseitigung von Schallschutzmängel an den Aufzügen der Anlage. Dieser Anspruch sei nach Meinung der Eigentümergemeinschaft nicht verjährt, da eine wirksame Abnahme nicht vorgelegen habe. Nach einer Klausel in den Formularkaufverträgen des Bauträgers war die Abnahme der Werkleistung durch einen vom ihm selbst beauftragten Erstverwalter möglich. Die Eigentümergemeinschaft hielt dies für unzulässig. Das... Lesen Sie mehr