die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Fortsetzungserkrankung“ veröffentlicht wurden
Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 15.11.2016
- 12 Sa 453/16 -
Arbeitnehmer muss Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit zwischen Beginn und Ende einer Arbeitsunfähigkeit beweisen
Kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall aufgrund Ablaufs der sechs Wochen
Nach Ablauf von sechs Wochen hat ein Arbeitnehmer gemäß § 3 Abs. 1 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Zwar entsteht der Anspruch neu, wenn der Arbeitnehmer die Arbeitsfähigkeit wiederlangt hatte und nunmehr erneut erkrankt ist. Dies gilt aber nicht für eine Fortsetzungserkrankung. Den Nachweis, zwischen dem Beginn und dem Ende einer Arbeitsunfähigkeit arbeitsfähig gewesen zu sein, muss der Arbeitnehmer führen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Rohrnetzmonteur litt zum Ende seines Arbeitsverhältnisses unter diversen gesundheitlichen Einschränkungen. Er war bereits über mehrere Monate arbeitsunfähig krankgeschrieben, als seine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung am Freitag, dem 03.07.2015, endete. Eine erneute Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung stellte der Hausarzt erst am Montag, dem 06.07.2015, aus. Der Rohrnetzmonteur führte an, dass die erneute Krankschreibung auf eine neue Erkrankung beruhe und verlangte daher ab dem 06.07.2015 eine Entgeltfortzahlung. Die Arbeitgeberin verweigerte sich dem. Sie ging von einer Fortsetzungserkrankung aus. Der Rohrnetzmonteur erhob schließlich Klage.... Lesen Sie mehr