die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „gewöhnlicher Mietgebrauch“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Hamburg-Altona, Urteil vom 05.07.2019
- 318c C 1/19 -
Kein Anspruch des Vermieters auf Unterlassen des Transports eines Fahrrads durch Treppenhaus
Unterstellen von Fahrrädern in der Wohnung und damit verbundener Fahrradtransport durch Treppenhaus üblich
Ein Vermieter kann nicht gemäß § 541 BGB den Transport von Fahrrädern durch das Treppenhaus verbieten. Vielmehr ist das Unterstellen eines Fahrrads in der Wohnung und damit der Fahrradtransport durch das Treppenhaus üblich. Dies hat das Amtsgericht Hamburg-Altona entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein Wohnungsmieter in Hamburg von seiner Vermieterin auf Unterlassung in Anspruch genommen. Die Vermieterin wollte erreichen, dass der Mieter den Transport seines Fahrrads in seine Wohnung unterlässt. Da der Mieter dieses Ansinnen zurückwies, erhob die Vermieterin Klage.Das Amtsgericht Hamburg-Altona entschied gegen die Vermieterin. Ihr stehe nicht nach § 541 BGB ein Anspruch auf Unterlassung des Fahrradtransports durch das Treppenhaus zu. Denn dies stelle keinen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache dar und sei daher von der Vermieterin zu dulden.Zunächst ergebe... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Lingen, Urteil vom 01.10.2019
- 4 C 460/19 -
Keine Schadensersatzpflicht des Wohnungsmieters wegen Lackschäden am Heizungskörper nach Anbringung eines Handtuchtrockners
Abnutzung der Lackierung durch monatliche Mietzahlungen abgegolten
Kommt es zu Lackschäden an einem Heizungskörper, weil der Wohnungsmieter an dem Heizkörper einen Handtuchtrockner befestigt, so stellt dies einen vertragsgemäßen Gebrauch dar. Eine Schadensersatzpflicht des Mieters besteht daher gemäß § 538 BGB nicht. Vielmehr ist die Abnutzung der Lackierung durch die monatlichen Mietzahlungen abgegolten. Dies hat das Amtsgericht Lingen entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall sollte ein Wohnungsmieter Schadensersatz zahlen, weil er an einem Heizkörper einen Handtuchtrockner angebracht hatte und dadurch Lackschäden am Heizkörper entstanden waren. Da sich der Mieter weigerte, dem nachzukommen, erhob der Vermieter Klage.Das Amtsgericht Lingen entschied gegen den Vermieter. Ihm... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 08.03.2016
- I-24 U 59/15 -
Versperren der Zufahrt zum Mietobjekt über mehrere Wochen durch einen Lkw rechtfertigt fristlose Kündigung des Mietverhältnisses durch Mieter
Schwerwiegende Verletzung der Pflicht zur Überlassung des ungestörten Mietgebrauchs
Lässt der Vermieter die Zufahrt zum Mietobjekt über mehrere Wochen durch einen Lkw versperren, so rechtfertigt dies nach erfolgter Abmahnung die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB. In einem solchen Verhalten liegt eine schwerwiegende Verletzung der Pflicht zur Überlassung des ungestörten Mietgebrauchs. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Mieter einer Gewerbehalle kündigte nach erfolgloser Abmahnung im August 2012 das Mietverhältnis fristlos, da die Vermieterin die einzige Zufahrt zur Halle über mehrere Wochen mit einem Lkw blockierte. Die Vermieterin begründete dieses Verhalten mit der Sicherung eines ihr vermeintlich zustehenden Vermieterpfandrechts. Da der Mieter sämtliche... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Dortmund, Urteil vom 19.04.1977
- 110 C 883/75 -
Bohren von Dübellöchern entspricht grundsätzlich normalem Mietgebrauch
Pflicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen nur bei unüblicher Häufung von Dübellöchern
Ein Mieter ist grundsätzlich berechtigt in den Wänden der Wohnung Dübellöcher zu bohren. Denn dies ist vom normalen Mietgebrauch umfasst. Nur bei einer unüblichen Häufung von Dübellöchern kann die Pflicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen bestehen. Dies hat das Amtsgericht Dortmund entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall verlangte der Vermieter einer Wohnung nach dem Auszug des Mieters die Durchführung von Malerabreiten aufgrund von Dübellöchern. Da sich der Mieter jedoch weigerte dem nachzukommen, kam der Fall vor Gericht.Das Amtsgericht Dortmund entschied gegen den... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Rheinbach, Urteil vom 07.04.2005
- 3 C 199/04 -
Keine abstrakten Kosten bei Schlüsselverlust aufgrund Kostenvoranschlags / Schadenersatz wegen Dübellöcher
Kein Schadenersatz wegen 14 Bohrlöchern in Küchenfliesen
Verliert ein Mieter seinen Schlüssel, so kann der Vermieter die Schließanlage auf Kosten des Mieters austauschen. Eine Kostenpflicht des Mieters scheidet aber aus, wenn es zu keinem Austausch kommt. Zudem hat der Vermieter 14 Dübellöcher in den Küchenfliesen hinzunehmen. Dies hat das Amtsgericht Rheinbach entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall verlangte der Vermieter vom Mieter die Erstattung der Kosten für den Austausch der vollständigen Schließanlage aufgrund eines fiktiven Kostenvoranschlags. Der Mieter hatte den Schlüssel zu seiner Wohnung verloren, woraufhin der Vermieter eine neue Schließanlage angesichts des Sicherheitsbedürfnisses der Mitmieter für notwendig hielt. Zudem verlangte der Vermieter... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 27.03.2013
- 22 C 15963/12 -
Kinderwagen darf im Hausflur abgestellt werden
Voraussetzung: Keine unangemessene Einschränkung des Platzes und Erforderlichkeit des Abstellens
Ist der Hausflur zum Abstellen eines Kinderwagens geeignet und sind die Mieter auf die Abstellmöglichkeit angewiesen, so kann der Vermieter das Abstellen des Kinderwagens nicht untersagen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Düsseldorf hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die Mieter einer Wohnung stellten im Hausflur ihren Kinderwagen ab. Damit war die Vermieterin jedoch nicht einverstanden. Sie verwies auf eine Klausel im Mietvertrag, wonach das Abstellen von Kinderwagen auf Gemeinschaftsflächen nicht erlaubt war und verlangte die Beseitigung des Kinderwagens. Die Mieter weigerten sich dem nachzukommen.... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 03.07.2012
- 65 S 40/12 -
Vermieter darf Aufhängen von Blumenkästen an Außenseite des Balkons verbieten
Vermieter hat Beseitigungsanspruch bei Verstoß gegen das Verbot
Der Vermieter kann das Aufhängen von Blumenkästen an der Außenseite des Balkons verbieten, wenn dies aus Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich ist. Hält sich der Mieter nicht an das Verbot, steht dem Vermieter ein Beseitigungsanspruch gemäß § 541 BGB zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieter einer Wohnung wollten an ihrem Balkon an der Außenseite mit Hilfe einer Aufhängung Blumenkästen anbringen. Der Balkon verfügte nicht über eine gemauerte Brüstung, sondern bestand aus einem Stahlgerüst. Die Blumenkästen konnten daher nur an dem Stahlrohrgestänge angehängt werden. Unter dem Balkon hat sich ein Parkplatz befunden.... Lesen Sie mehr
Landgericht Köln, Urteil vom 17.04.1997
- 1 S 304/96 -
Mieter dürfen auch nachts duschen oder baden
Baden gehört zu einem hygienischen Mindeststandard - zu jeder Tages- und Nachtzeit
Eine Klausel in einer Hausordnung, die Baden und Duschen nachts verbietet, ist unwirksam. Körperpflege stellt auch nachts ein sozialadäquates Verhalten dar und gehört zum normalen Mietgebrauch. Dies entschied das Landgericht Köln.
Im zugrunde liegenden Fall hatten Mieter des Öfteren nachts nach 24.00 Uhr gebadet. Die damit verbundenen Wassergeräusche störten die Nachbarn. Die Hausordnung sah vor, dass nachts nicht gebadet werden dürfe.Der Vermieter mahnte die Mieter ab und kündigte danach fristlos das Mietverhältnis. Er meinte, die Mieter hätten ständig und hartnäckig gegen mietvertragliche... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Bonn, Urteil vom 09.03.1999
- 6 C 510/98 -
Rauchen auf dem Balkon gehört zum normalen Mietgebrauch
Kein Rauchverbot auf dem Balkon
Mieter dürfen auf ihren Balkonen rauchen, da diese ebenfalls mit zur Wohnung gehören. Andere Mieter oder der Vermieter können auch dann nichts dagegen einwenden, wenn der Rauch in die darüber liegende Wohnung zieht. Dies hat das Amtgericht Bonn entschieden.
Im der Entscheidung zugrunde liegenden Fall stritten die Mieter eines Mehrfamilienhauses untereinander. Ein Bewohner (Beklagter) rauchte gelegentlich auf seinem Balkon Zigarren. Dies störte eine Mitbewohnerin. Da dieser Balkon des Rauchers unter dem ihrigen lag, stiegen dann die Rauchschwaden zu ihr nach oben. Sie klagte daher gegen ihren Nachbarn und verlangte gerichtlich, dass ihm... Lesen Sie mehr
Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 19.01.1990
- 7 S 6265/89 -
Mieter dürfen Wäsche auf dem Balkon trocknen
Auf dem Balkon dürfen zum Wäschetrocknen Vorrichtungen installiert werden
Mieter dürfen auf dem Balkon Wäsche trocknen und hierfür auch Vorrichtungen installieren. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth hervor.
Im der Entscheidung zugrunde liegenden Fall verlangte der Vermieter von einer Mieterin (Beklagte) die Beseitigung von Vorrichtungen zum Wäschetrocknen auf dem Balkon. Die Mieterin wohnte zu diesem Zeitpunkt schon über 30 Jahre in dem Haus. § 7 Ziff. 5 des Mietvertrages sah vor, dass zur Anbringung von Vorrichtungen etc. an der Hauswand und im Inneren des Gebäudes die vorherige Zustimmung... Lesen Sie mehr