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Amtsgericht Lingen, Urteil vom 01.10.2019
- 4 C 460/19 -
Keine Schadensersatzpflicht des Wohnungsmieters wegen Lackschäden am Heizungskörper nach Anbringung eines Handtuchtrockners
Abnutzung der Lackierung durch monatliche Mietzahlungen abgegolten
Kommt es zu Lackschäden an einem Heizungskörper, weil der Wohnungsmieter an dem Heizkörper einen Handtuchtrockner befestigt, so stellt dies einen vertragsgemäßen Gebrauch dar. Eine Schadensersatzpflicht des Mieters besteht daher gemäß § 538 BGB nicht. Vielmehr ist die Abnutzung der Lackierung durch die monatlichen Mietzahlungen abgegolten. Dies hat das Amtsgericht Lingen entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall sollte ein Wohnungsmieter
Kein Anspruch auf Schadensersatz wegen Lackschäden am Heizkörper
Das Amtsgericht Lingen entschied gegen den Vermieter. Ihm stehe kein Anspruch auf
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.01.2020
Quelle: Amtsgericht Lingen, ra-online (WuM 2019, 736/rb)
Jahrgang: 2019, Seite: 736 WuM 2019, 736
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Dokument-Nr. 28271
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