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Dienstag, 3. Dezember 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „GKV-Leistungskatalog“ veröffentlicht wurden

Bundessozialgericht, Urteil vom 19.10.2023
- B 1 KR 16/22 R -

Geschlechts­angleichende Operationen für non-binäre Personen derzeit keine Kassenleistung

Für Kassenleistungen ist eine Empfehlung des Gemeinsamen Bundesausschusses erforderlich

Der Anspruch auf Kostenübernahme für eine geschlechts­angleichende Operation von Versicherten, die ihr Geschlecht weder als weiblich noch als männlich empfinden (non-binäres Geschlecht), setzt eine Empfehlung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss voraus. An dieser fehlt es bislang. Das hat das Bundessozialgericht entschieden.

Die klagende Person ist als biologische Frau geboren, empfindet sich aber weder als Frau noch als Mann. Sie ließ ihren Vornamen und die Geschlechtsangabe im Geburtenregister ändern. Um nicht als Frau wahrgenommen zu werden, beantragte sie bei der beklagten Krankenkasse die Übernahme der Kosten (rund 5000 Euro) für die Entfernung der weiblichen Brust. Die Krankenkasse lehnte den Antrag ab. In der Zwischenzeit wurde die Operation durchgeführt. Das Sozialgericht hat die Krankenkasse zur Kostenerstattung verurteilt, das Landessozialgericht hat die Klage abgewiesen.Das Bundessozialgericht hat nun entschieden, dass körpermodifizierende... Lesen Sie mehr

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 29.09.2022
- L 4 KR 230/22 B ER -

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 14.10.2022
- L 4 KR 373/22 B ER -

Kassenleistungen bei chronischer Müdigkeit

„Abgesenkte Evidenzmaßstäbe“ bei Chronischem Fatique-Syndrom möglich

In zwei aktuellen Beschlüssen hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) die Versorgungs­situation von Patienten mit Chronischem Fatique-Syndrom (CFS) beleuchtet und eine gegenüber der bisherigen Versorgung erweiterte Leistungspflicht der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bejaht.

Ausgangspunkt waren die Eilverfahren eines 55-jährigen Mannes aus der Region Hannover, der durch zahlreiche Erkrankungen schwerbehindert und pflegebedürftig ist, insbesondere aufgrund der gesicherten Diagnose des CFS. Bei seiner Krankenkasse beantragte er die weitere Bewilligung der Arzneimittel Biomo-Lipon und Dekristol (Vitamin D). Die Kasse lehnt die Anträge ab, weil u.a. die medizinisch-wissenschaftlichen... Lesen Sie mehr

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 19.08.2020
- L 4 KR 470/19 -

Keine Kostenübernahme für Heilpraktiker­leistungen im Naturheilzentrum

Gesetzliche Arztvorbehalt bedeute generellen Ausschluss nichtärztlicher Heilpraktiker

Das LSG Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass ein Mann, der bereits eine lange Zeit an chronischer Erschöpfung leidet, keine Kostenübernahme für die Behandlung seines Erschöpfungs­syndroms in einem Naturheilzentrum verlangen kann.

Der Kläger leidet seit langem an chronischer Erschöpfung, allergischem Asthma, Tinnitus und einer Nierenerkrankung. Bei seiner Krankenkasse beantragte er die Kostenübernahme für die Behandlung seines Erschöpfungssyndroms in einem Naturheilzentrum. Er gab dazu an, dass seine Erkrankung besonders schwer sei. Nach seiner Ansicht gäbe es in Deutschland keine Kassenärzte, die eine passende... Lesen Sie mehr

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Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 19.09.2020
- L 4 KR 161/20 -

Kein Anspruch auf Kostenübernahme für Ginseng und Zinktabletten als Nahrungs­ergänzungs­mittel

Bestimmte Produkte könnten aus dem Leistungskatalog ausgeklammert und der Eigenverantwortung der Versicherten zugewiesen werden

Das LSG Celle-Bremen hat entschieden, dass ein Mann, der unter anderem an chronischer Erschöpfung, allergischem Asthma, Tinnitus und einer Nierenerkrankung leidet, keinen Anspruch gegen seine Krankenkasse auf Kostenübernahme für Ginseng und Zink als Nahrungs­ergänzungs­mittel hat.

In dem hier vorliegenden Fall empfahl ihm sein behandelnder Arzt eine Nahrungsergänzung mit Eleutherococcuskapseln (Taiga-/Ginsengwurzel) und Zinktabletten. Bei seiner Krankenkasse beantragte er die Kostenübernahme und die Erstattung bereits gezahlter Rechnungen.Die Kasse lehnte den Antrag ab. Zur Begründung führte sie aus, dass Nahrungsergänzungsmittel generell... Lesen Sie mehr

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28.08.2020
- L 16 KR 151/20 -

Krankenkasse muss Kosten für Elektroroller nicht übernehmen

E-Roller kein Hilfsmittel sondern Freizeitgerät

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass ein Elektroroller kein Hilfsmittel der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist.

Im hier vorliegenden Fall hatte ein 80-jähriger, gehbehinderter Mann aus dem Landkreis Celle geklagt. Von seiner Krankenkasse wollte er eine Beihilfe zur Anschaffung eines klappbaren Elektrorollers mit Sattel. Diese bot ihm stattdessen die Versorgung mit einem Elektrorollstuhl an, den der Mann jedoch nicht haben wollte. Ihm sei es wichtig, dass das Gerät transportabel sei. Einen Roller... Lesen Sie mehr

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Bundessozialgericht, Urteil vom 06.03.2012
- B 1 KR 10/11 R -

Versicherter hat keinen Anspruch auf Versorgung mit Cialis gegen seine Krankenkasse

Ausschluss aus Leistungskatalog stellt keine Diskriminierung dar

Die Behandlung einer erektilen Dysfunktion mit Cialis unterfällt nicht dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Dies entschied das Bundessozialgericht.

Der Kläger kann wegen der Versorgung mit dem Arzneimittel Cialis zur Behandlung seiner erektilen Dysfunktion von der beklagten Ersatzkasse weder Kostenerstattung für die Vergangenheit noch künftige Naturalleistung beanspruchen. Die Behandlung der erektilen Dysfunktion mit Cialis unterfällt nicht dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). § 34 Abs. 1 Satz 7 und 8... Lesen Sie mehr

Bundessozialgericht, Urteil vom 06.03.2012
- B 1 KR 24/10 R -

Ausschluss nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel zur Basispflege bei Neurodermitis aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist rechtens

Streit um Erstattung für "Linola", "Linola Fett", "Anästhesinsalbe 20 %", "Balneum-Hermal F" sowie "Pasta zinci mollis"

Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel zur Basispflege bei Neurodermitis dürfen aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ausgeschlossen werden. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.

Die beklagte Krankenkasse habe es zu Recht abgelehnt, der Klägerin die ab Mai 2004 entstandenen Kosten für die Selbstbeschaffung von "Linola", "Linola Fett", "Anästhesinsalbe 20 %", "Balneum-Hermal F" sowie "Pasta zinci mollis" zu erstatten und die Klägerin zukünftig mit diesen Mitteln zu versorgen, führte das Bundessozialgericht aus. Die Klägerin hat nämlich weder kraft Satzung noch... Lesen Sie mehr

Bundessozialgericht, Urteil vom 06.11.2008
- B 1 KR 6/08 R -

Der Ausschluss rezeptfreier Arzneimittel aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung ist rechtens

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass der Ausschluss nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel aus dem Leistungskatalog der GKV rechtmäßig ist. Er ist mit dem allgemeinen Gleichheitssatz und den Grundrechten aus Art. 2 Abs. 2 und 2 Abs. 1 Grundgesetz in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip vereinbar.

Der 1934 geborene bei der beklagten Ersatzkasse versicherte Kläger leidet an einer chronischen Emphysembronchitis. Die Beklagte versorgte ihn deswegen seit 1983 mit dem nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel "Gelomyrtol forte". Seit 1. Januar 2004 schließt § 34 Abs. 1 Satz 1 SGB V (in der Fassung des GKV-Modernisierungsgesetzes vom 14. November 2003) nicht verschreibungspflichtige... Lesen Sie mehr

Bundessozialgericht, Urteil vom 13.12.2005
- B 1 KR 4/05 R und B 1 KR 3/05 R und B 1 KR 2/05 R -

Wegfall des Sterbegeldes zum 1.1.2004 ist rechtmäßig

Das Bundessozialgericht hat am 16. Februar 2006 über seine Entscheidungen zum Sterbegeld berichtet. Die Herausnahme des Sterbegeldes aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung zum 1. Januar 2004 ist danach rechtmäßig und verfassungskonform gewesen.

Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz vom 14.11.2003 wurde das Sterbegeld als Krankenkassenleistung zum 1.1.2004 gestrichen. Bis Ende 2003 zahlten Krankenkassen an die Hinterbliebenen eines Versicherten 525,- EUR bzw. für Familienversicherte die Hälfte.Das Bundessozialgericht hat in drei Verfahren (B 1 KR 4/05 R, B 1 KR 3/05 R, B 1 KR 2/05 R) entschieden, dass der Wegfall des... Lesen Sie mehr