die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Haftung des Arbeitgebers“ veröffentlicht wurden
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 06.06.2016
- 9 Sa 11/16 -
Kein Schmerzensgeldanspruch gegen Arbeitgeber bei Impfschaden aufgrund Grippeschutzimpfung durch Betriebsarzt
Keine Verletzung von Pflichten aus Arbeitsvertrag oder Behandlungsvertrag
Erleidet ein Arbeitnehmer bei einer von einem Betriebsarzt vorgenommenen Grippeschutzimpfung einen Impfschaden, haftet dafür nicht der Arbeitgeber. Dieser verletzt durch eine fehlende Aufklärung über die Impfrisiken weder seine arbeitsvertraglichen Pflichten, noch Pflichten aus dem Behandlungsvertrag. Dies hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Anfang November 2011 unterzog sich eine Arbeitnehmerin, die in der Abteilung Controlling beschäftigt war, in der Mittagspause einer Grippeschutzimpfung am Arbeitsplatz. Zu der freiwilligen Impfung hatte die Betriebsärztin aufgerufen. Die Kosten für die Impfung übernahm die Arbeitgeberin. Die Arbeitnehmerin behauptete, dass sie nach der Impfung einen Impfschaden erlitten habe. Sie warf der Arbeitgeberin vor, dass sie nicht ausreichend über mögliche Folgeschäden der Impfung aufgeklärt habe. Die Arbeitnehmerin beanspruchte daher von der Arbeitgeberin Schmerzensgeld. Da sich diese weigerte den Schmerzensgeldanspruch... Lesen Sie mehr