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Dienstag, 3. Dezember 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Hambacher Forst“ veröffentlicht wurden

Oberverwaltungsgericht Münster, Urteil vom 16.06.2023
- 7 A 2635/21 -

Klage gegen Räumung des Hambacher Forstes in zweiter Instanz erfolglos

Räumung und Beseitigung des Baumhauses „NoNames“ im Hambacher Forst rechtmäßig

Die Räumung und Beseitigung des Baumhauses „NoNames“ im Hambacher Forst im September 2018 war rechtens. Das hat das Ober­verwaltungs­gericht für das Land Nordrhein-Westfalen entschieden und die vorangegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln geändert.

Der Kläger nutzte das Baumhaus eigenen Angaben zufolge seit Sommer 2018. Es wurde im September 2018 - ebenso wie weitere Baumhäuser und sonstige Anlagen - durch die beklagte Stadt Kerpen im Wege des Sofortvollzugs geräumt und beseitigt. Dem Vorgehen der Stadt lag eine Weisung des damaligen Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des beigeladenen Landes NRW zugrunde. Das Verwaltungsgericht Köln gab der Klage gegen die Räumung des Hambacher Forstes statt und hob den Sofortvollzug nachträglich auf.Die hiergegen gerichtete Berufung der Stadt Kerpen hatte Erfolg. Zur Begründung des Urteils hat das OVG im Wesentlichen... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 08.09.2021
- 23 K 7046/18 -

Brandschutz nur vorgeschoben: Räumung und Abriss von Baumhäusern im Hambacher Forst im Jahr 2018 rechtswidrig

Räumungsaktion hat letztlich der Entfernung der Braunkohlegegner aus dem Hambacher Forst gedient

Die von der Stadt Kerpen im Herbst 2018 auf Weisung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW durchgeführte Räumung und Beseitigung von Baumhäusern und anderen Anlagen im Hambacher Forst war rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden.

In den Jahren 2012 bis 2018 errichteten Gegner des Braunkohlebergbaus in den verbliebenen Teilflächen des Hambacher Forstes eine Vielzahl von Baumhäusern, Plattformen in Bäumen, Holzunterständen und Zelten auf dem Erdboden, Lagerflächen und anderen Anlagen.Im Sommer 2018 wies das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW u.a. die beklagte... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 16.04.2021
- 5 K 3922/18 -

Protestcamp im Hambacher Forst muss geräumt werden

VG Aachen bestätigt Rechtsmäßigkeit der Räumungsverfügung

Das Verwaltungsgericht Aachen hat entschieden, dass die Räumungsverfügung des Kreises Düren vom 7. November 2018, mit der dem Eigentümer des Grundstücks aufgegeben wurde, sämtliche bauliche Anlagen zu entfernen und keine neuen Anlagen zu errichten, sei rechtmäßig.

Der Kläger, der seit 2012 Eigentümer des besagten Grundstücks im Hambacher Forst ist und es der Protestbewegung zur Verfügung gestellt hat, wehrt sich seit Jahren gegen Räumungsverfügungen, die sich auf das gesetzlich verankerte Verbot von Bauten im Außenbereich stützen. Eine Verfügung aus dem Jahr 2013 wurde bereits vom Verwaltungsgericht Aachen, dem Oberverwaltungsgericht in Münster... Lesen Sie mehr