wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Münster, Urteil vom 16.06.2023
7 A 2635/21 -

Klage gegen Räumung des Hambacher Forstes in zweiter Instanz erfolglos

Räumung und Beseitigung des Baumhauses „NoNames“ im Hambacher Forst rechtmäßig

Die Räumung und Beseitigung des Baumhauses „NoNames“ im Hambacher Forst im September 2018 war rechtens. Das hat das Ober­verwaltungs­gericht für das Land Nordrhein-Westfalen entschieden und die vorangegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln geändert.

Der Kläger nutzte das Baumhaus eigenen Angaben zufolge seit Sommer 2018. Es wurde im September 2018 - ebenso wie weitere Baumhäuser und sonstige Anlagen - durch die beklagte Stadt Kerpen im Wege des Sofortvollzugs geräumt und beseitigt. Dem Vorgehen der Stadt lag eine Weisung des damaligen Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des beigeladenen Landes NRW zugrunde. Das Verwaltungsgericht Köln gab der Klage gegen die Räumung des Hambacher Forstes statt und hob den Sofortvollzug nachträglich auf.

Gerichtliche Prüfung nur auf das vom Kläger genutzte Baumhaus beschränkt

Die hiergegen gerichtete Berufung der Stadt Kerpen hatte Erfolg. Zur Begründung des Urteils hat das OVG im Wesentlichen ausgeführt: Die gerichtliche Prüfung erstreckt sich nur auf das vom Kläger genutzte Baumhaus. Ein Gesamtzusammenhang aller Maßnahmen zur Räumung des Hambacher Forstes, der dem Kläger auch Rechtsschutz gegen ihn nicht unmittelbar betreffende Maßnahmen ermöglichen könnte, liegt - anders als vom Verwaltungsgericht angenommen - nicht vor. Er ergibt sich insbesondere nicht daraus, dass die Räumung eine durch das Grundrecht der Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) geschützte Versammlung betroffen hätte.

Merkmal „friedlich und ohne Waffen“ habe gefehlt

Wie schon in seinem Eilbeschluss geht der Senat davon aus, dass es im Zeitpunkt der Räumung Mitte September 2018 an dem in Art. 8 GG enthaltenen Merkmal „friedlich und ohne Waffen“ gefehlt hat. Räumung und Beseitigung des vom Kläger genutzten Baumhauses waren rechtmäßig. Es ist nicht genehmigt gewesen und hat insbesondere gegen Vorschriften zum Brandschutz und zur Verkehrssicherheit verstoßen. Die Maßnahme war nicht ermessensfehlerhaft. Der Weisung des Ministeriums lagen hinreichende Sachverhaltsermittlungen zugrunde und die Maßnahme war angesichts des bezweckten Schutzes von Leib und Leben nicht unverhältnismäßig. Der Weisung lagen auch keine sachfremden Erwägungen zugrunde. Insbesondere sind keine Anhaltspunkte für eine „innere Vorwegbindung“ des Ministeriums dahingehend ersichtlich, dass es von vorneherein keine andere Entscheidung als die Räumung und Beseitigung der Baumhäuser auf Grundlage der nordrhein-westfälischen Bauordnung in Betracht gezogen hat. Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision gegen das Urteil nicht zugelassen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.06.2023
Quelle: Oberverwaltungsgericht Münster, ra-online (pm/ab)

Aktuelle Urteile aus dem Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 33005 Dokument-Nr. 33005

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil33005

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?