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Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 08.09.2021
- 23 K 7046/18 -
Brandschutz nur vorgeschoben: Räumung und Abriss von Baumhäusern im Hambacher Forst im Jahr 2018 rechtswidrig
Räumungsaktion hat letztlich der Entfernung der Braunkohlegegner aus dem Hambacher Forst gedient
Die von der Stadt Kerpen im Herbst 2018 auf Weisung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW durchgeführte Räumung und Beseitigung von Baumhäusern und anderen Anlagen im Hambacher Forst war rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden.
In den Jahren 2012 bis 2018 errichteten Gegner des Braunkohlebergbaus in den verbliebenen Teilflächen des Hambacher Forstes eine Vielzahl von Baumhäusern, Plattformen in Bäumen, Holzunterständen und Zelten auf dem Erdboden, Lagerflächen und anderen Anlagen.
Ministerium wies die Stadt an die Baumhäuser zu räumen
Im Sommer 2018 wies das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW u.a. die beklagte Stadt Kerpen gegen deren Willen an, die im
Der Kläger war damals Bewohner einer der Anlagen im
Räumungsaktion hat letztlich der Entfernung der Braunkohlegegner aus dem Hambacher Forst gedient
Dem ist das Gericht im Ergebnis gefolgt. Zur Begründung führte es aus, die Maßnahme leide an verschiedenen rechtlichen Mängeln. Vor allem sei aus der Weisung des Ministeriums erkennbar, dass die Räumungsaktion letztlich der Entfernung der Braunkohlegegner aus dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.09.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Köln, ra-online (pm/pt)
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Dokument-Nr. 30787
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