die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Immaterialgüterrechte“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.02.1958
- I ZR 151/56 -
Herrenreiter-Fall: BGH billigt erstmals für Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts Schmerzensgeld zu
Ein durch eine unbefugte Bildveröffentlichung Verletzter kann billige Entschädigung in Geld verlangen
Das Recht zur freien Selbstbestimmung der Persönlichkeit ist ein Grundrecht - Die Verletzung kann Schmerzensgeldansprüche auslösen. Schmerzensgeldklagen wegen unbefugter Veröffentlichung von Bildern beschäftigen regelmäßig die Gerichte. Wegbereiter ist das als "Herrenreiter-Fall" in die Rechtsgeschichte eingegangene Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) aus dem Jahr 1958. Die Entscheidung enthält grundlegende Ausführungen zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht und zum zivilrechtlichen Ersatz immaterieller Schäden (BGHZ 26,349).
Der Kläger war ein bekannter Herrenreiter (Dressurreiter) auf Turnieren. Die Beklagte war Herstellerin eines pharmazeutischen Präparats, das nach landläufiger Vorstellung auch der Hebung der sexuellen Potenz diente. Zu Werbezwecken verbreitete die Beklagte ein Plakat, auf dem ein Turnierreiter abgebildet war. Der Abbildung lag ein u.a. durch Retuschierung bearbeitetes Originalfoto des Klägers zugrunde. Dieser hatte keine Einwilligung zur Verwendung seines Bildes erteilt. Er verklagte die Beklagte daraufhin auf Ersatz des ihm entstandenen Schadens, den er auf mindestens 15.000 DM bezifferte. Er hätte aufgrund seiner geschäftlichen und gesellschaftlichen... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 15.07.2005
- GSZ 1/04 -
Haftung für unberechtigte Verwarnungen aus Immaterialgüterrechten
Entscheidung des Großes Senates für Zivilsachen
Der Bundesgerichtshof hatte aufgrund einer Vorlage des I. Zivilsenates über die Frage zu entscheiden, ob die unberechtigte Verwarnung aus Immaterialgüterrechten wie einem Kennzeichen-, einem Patent-, Gebrauchsmuster- oder Geschmacksmusterrecht haftungsrechtliche Folgen für den Verwarner auslösen kann.
In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes war anerkannt, dass die Verwarnung aus einem solchen Recht dann, wenn es nicht bestand oder keine hinreichende Grundlage für den geltend gemachten Unterlassungsanspruch bildete, zu Ersatzpflichten des Verwarners führen kann, wenn er vor der Verwarnung Bestand und Umfang seines Rechtes nicht mit der von ihm zu erwartenden Sorgfalt geprüft hatte.... Lesen Sie mehr