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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 15.11.2023
- 4 K 253/22 -
Erwerb eines Medizinprodukteherstellers durch chinesisches Unternehmen durfte nicht untersagt werden
Anhörungsfehler und verpasste Fristen begründet Aufhebung des Untersagungsbescheids
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) durfte den Erwerb eines deutschen Medizinprodukteherstellers durch ein chinesisches Unternehmen nicht untersagen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Die Klägerin ist Teil einer chinesischen Unternehmensgruppe, die medizinische Geräte für Anästhesie und Beatmung herstellt. Im Juli 2019 übernahm sie per Aktienübertragung ein in Rheinland-Pfalz ansässiges Unternehmen (Zielgesellschaft), das u.a. Beatmungsgeräte vertreibt. Nachdem die Zielgesellschaft im Oktober 2018 Insolvenz angemeldet hatte, schloss die Klägerin mit dem Insolvenzverwalter den die Übernahme regelnden Sanierungsvertrag. Im April 2020 erfuhr das (damalige) Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erstmals durch einen Online-Artikel von dem Erwerb. Anfang Juli 2020 beantragte die Klägerin beim Ministerium die Erteilung einer so... Lesen Sie mehr