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Sonntag, 24. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Junge Welt“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 18.07.2024
- VG 1 K 437/21 -

Erwähnung der "junge Welt" in Verfassungs­schutz­berichten rechtens

Tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung reichen für Erwähnung aus

Die Erwähnung der Tageszeitung "junge Welt" und der sie verlegenden GmbH in den Verfassungs­schutz­berichten des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) ist rechtmäßig. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden und damit einen vorherigen Eilbeschluss bestätigt.

In den vom BMI herausgegebenen Verfassungsschutzberichten für die Jahre 1998, 1999, 2002 und 2004 bis 2023 wird die "junge Welt" in der Rubrik Linksextremismus als kommunistisch ausgerichtete Tageszeitung aufgeführt. Darin sieht die Verlegerin der "junge Welt" einen nicht gerechtfertigten, erheblichen Eingriff in ihre Pressefreiheit, Berufsfreiheit und ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht: Leser würden durch die Erwähnung abgeschreckt, Gesprächspartner und Autoren seien schwerer zu gewinnen und Werbepartner zögen sich zurück.Dieser Argumentation ist das VG nicht gefolgt und hat die auf Unterlassung weiterer Erwähnung und Richtigstellung... Lesen Sie mehr

Landgericht München I, Urteil vom 24.08.2005
- 9 O 7054/05 -

Junge Welt darf nicht zum Boykott der GEZ aufrufen

Äußerungen zum neuen Rundfunkstaatsvertrag aber als Meinungsäußerung erlaubt

Das Landgericht München I hat dem Verlag 8. Mai, in dem die Zeitschrift Junge Welt erscheint, den Aufruf "Melden Sie Ihr Fernsehgerät bei der GEZ ab" endgültig verboten. Die Zeitschrift hatte mit diesem Satz zwei Meldungen vom 24. und 27. Januar 2005 abgeschlossen, weswegen die ARD-Anstalten bereits am 21.02.05 eine einstweilige Verfügung beim Landgericht München I erwirkt hatten. Hierüber hatte die Junge Welt wiederum am 18. März 2005 berichtet.

Im nun zur Entscheidung stehenden Hauptsacheverfahren ging es einerseits um den oben zitierten Boykott-Aufruf, den die für Pressesachen zuständige 9. Zivilkammer des Landgerichts München I erneut untersagte. Die Behauptung des Verlages, die Aussage sei als "Aufruf, nicht mehr fernzusehen", zu betrachten, bezeichneten die Richter dabei als "nicht vertretbar und darüber hinaus lebensfremd".... Lesen Sie mehr



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