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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „karitative Zwecke“ veröffentlicht wurden
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 30.04.2015
- 1 BvR 2274/12 -
Nichtanerkennung eines Blutspendedienstes als karitativer Tendenzbetriebt verfassungsgemäß
Blutspendedienst unterliegt betrieblicher Mitbestimmung
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Nichtanerkennung eines Blutspendedienstes als karitativer Tendenzbetriebt mit der Verfassung vereinbar ist. Das Gericht nahm damit eine gegen einen Beschluss des Bundesarbeitsgerichts gerichtete Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an. Das Bundesarbeitsgericht hatte die Tendenzeigenschaft der Beschwerdeführerin im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) verneint. Die enge Auslegung des Begriffs „karitativ“ durch das Bundesarbeitsgericht, wonach der Dienst den leidenden Menschen direkt zugutekommen muss, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
Die Beschwerdeführerin des zugrunde liegenden Verfahrens betreibt einen Blutspendedienst in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung; sie ist steuerrechtlich als gemeinnützig anerkannt und den internationalen Grundsätzen der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung verpflichtet. Das gesammelte menschliche Blut wird von ihr medizinisch getestet, aufbereitet und anschließend entgeltlich an Krankenhäuser oder Ärzte abgegeben. Im Ausgangsverfahren hat das Bundesarbeitsgericht letztinstanzlich festgestellt, dass die Beschwerdeführerin kein Tendenzunternehmen im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BetrVG ist und demnach ein Wirtschaftsausschuss (§§ 106 ff. BetrVG) gebildet werden muss.... Lesen Sie mehr
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 29.08.2012
- 7 TaBV 4/12 -
Werkstatt für Behinderte ist ein Tendenzbetrieb
Betrieb mit unmittelbarer und überwiegender karitativer Bestimmung bedarf keiner Bildung eines Wirtschaftsausschusses
Bei einer als gemeinnützige GmbH firmierenden Werkstatt für Behinderte handelt es sich um einen Tendenzbetrieb, in dem kein Wirtschaftsausschuss zu bilden ist. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Düsseldorf.
In dem zugrunde liegenden Fall handelt es sich bei der Arbeitgeberin um eine Werkstatt für Behinderte, die als gemeinnützige GmbH firmiert. Sie beschäftigt ca. 500 bis 600 behinderte Menschen und weitere ca. 100 Arbeitnehmer u.a. als Fachkräfte. Sie streitet mit dem bei ihr eingerichteten Betriebsrat, über die Rechtmäßigkeit der Bildung eines Wirtschaftsausschusses sowie darüber,... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20.09.2005
- 12 B 10909/05.OVG -
OVG: Geldsammeln zu Recht verboten
Das Sammeln von Geld für karitative Zwecke kann verboten werden, wenn ein großer Teil des Spendenaufkommens anderen als wohltätigen Zwecken zufließt. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Der Antragsteller hat als Hilfsorganisation über mehrere Jahre Gelder von Fördermitgliedern eingenommen. Der überwiegende Teil der Spenden wurde für Verwaltungskosten ausgegeben. Daraufhin untersagte ihm die zuständige Behörde unter Anordnung der sofortigen Vollziehung die Durchführung weiterer Sammlungen. Der Antrag des Antragstellers, die aufschiebende Wirkung seines hiergegen eingelegten... Lesen Sie mehr
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