Alle verfügbaren Entscheidungen zum Thema „Kerngebiet“ finden Sie mit unserer Suchfunktion. »
die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Kerngebiet“ veröffentlicht wurden
Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 09.07.2020
- 1 LA 162/18 -
Tanzschule im Kerngebiet als sonstiger nicht störender Gewerbebetrieb allgemein zulässig
Baugenehmigung zum Betrieb einer Tanzschule
Eine Tanzschule ist im Kerngebiet gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO als sonstiger nicht störender Gewerbebetrieb allgemein zulässig. Einer Baugenehmigung zum Betrieb einer Tanzschule steht daher grundsätzlich nichts im Wege. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte ein Grundstückseigentümer im Jahr 2016 vor dem Verwaltungsgericht Hannover gegen die Baubehörde, weil diese der Betreiberin einer Tanzschule eine Genehmigung zum Betrieb einer Tanzschule auf dem Nachbargrundstück erteilt hatte. Die Grundstücke lagen im "Kerngebiet" im Sinne von § 7 der Baunutzungsverordnung (BauNVO).Das Verwaltungsgericht Hannover wies die Klage ab. Seiner Auffassung nach sei die Tanzschule im Kerngebiet bei der gebotenen typisierenden Betrachtungsweise als sonstiger nicht störender Gewerbetreib allgemein zulässig. Dagegen richtete sich der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung.... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Saarland, Beschluss vom 10.11.2015
- 2 B 169/15 -
Genehmigungsfähigkeit einer als bordellähnlicher Betrieb zu wertendenen gewerblichen Zimmervermietung im "Kerngebiet"
Bordelle und bordellartige Betriebe sind als Gewerbetriebe zu qualifizieren
Eine als bordellähnlicher Betrieb zu wertende gewerbliche Zimmervermietung ist in einem Kerngebiet im Sinne des § 7 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) grundsätzlich genehmigungsfähig. Ein Bordell oder bordellartiger Betrieb ist als Gewerbebetreib und nicht als Vergnügungsstätte zu werten. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Saarland hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde einem Hauseigentümer im Januar 2015 untersagt, die ehemaligen Wohn- und Geschäftsräume im Obergeschoss seines Hauses als gewerbliche Zimmervermietung im Sinne eines bordellähnlichen Betriebes zu nutzen. Denn es fehlte an der erforderlichen Genehmigung. Zudem erachtete die zuständige Behörde die Nutzung für nicht genehmigungsfähig. Das Haus lag in... Lesen Sie mehr
Alle verfügbaren Entscheidungen zum Thema „Kerngebiet“ finden Sie mit unserer Suchfunktion. »