Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 09.07.2020
- 1 LA 162/18 -
Tanzschule im Kerngebiet als sonstiger nicht störender Gewerbebetrieb allgemein zulässig
Baugenehmigung zum Betrieb einer Tanzschule
Eine Tanzschule ist im Kerngebiet gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO als sonstiger nicht störender Gewerbebetrieb allgemein zulässig. Einer Baugenehmigung zum Betrieb einer Tanzschule steht daher grundsätzlich nichts im Wege. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte ein Grundstückseigentümer im Jahr 2016 vor dem Verwaltungsgericht Hannover gegen die Baubehörde, weil diese der Betreiberin einer
Verwaltungsgericht wies Klage ab
Das Verwaltungsgericht Hannover wies die Klage ab. Seiner Auffassung nach sei die
Oberverwaltungsgericht bejaht ebenfalls Zulässigkeit der Tanzschule im Kerngebiet
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts und ließ die Berufung nicht zu. Bei einer
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.08.2020
Quelle: Oberverwaltungsgericht Lüneburg, ra-online (vt/rb)
- Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 18.10.2018
[Aktenzeichen: 12 A 4086/16]
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 29056
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss29056
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.