die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Kindererziehungszeit“ veröffentlicht wurden
Bundessozialgericht, Urteil vom 18.04.2024
- B 5 R 10/23 R -
Keine Diskriminierung von Vätern bei der Zuordnung von Kindererziehungszeiten
Zuordnung von Kindererziehungszeiten zur Mutter stellt keine verfassungswidrige Benachteiligung von Männern dar
Es liegt keine verfassungswidrige Benachteiligung von Männern darin, dass Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung in der gesetzlichen Rentenversicherung im Zweifel bei der Mutter anerkannt werden. Das hat das Bundessozialgericht entschieden.
Der Kläger - ein Vater aus Hessen - und die Kindsmutter lebten zunächst mit der 2001 geborenen Tochter in einem gemeinsamen Haushalt. Die Eltern gaben keine übereinstimmende Erklärung zur Zuordnung der Erziehungszeit ab. Der Mann war nach der Geburt der Tochter weiterhin in Vollzeit beschäftigt. Die Mutter nahm erst kurz vor dem sechsten Geburtstag der Tochter wieder eine geringfügige Beschäftigung auf. Im November 2008 zog sie aus der gemeinsamen Wohnung aus. Vater und Mutter lebten seitdem dauerhaft getrennt. Inzwischen ist der Aufenthalt der Mutter laut BSG unbekannt. Das Ruhen ihrer elterlichen Sorge sei vom Familiengericht festgestellt worden.... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 07.04.2022
- 1 BvL 3/18, 1 BvR 2824/17, 1 BvR 2257/16und 1 BvR 717/16 -
Weitergehende Berücksichtigung des wirtschaftlichen Kindererziehungsaufwands nur im Beitragsrecht der sozialen Pflegeversicherung geboten
Gleiche Beitragsbelastung der Eltern unabhängig von Anzahl der Kinder ist verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt
Das Bundesverfassungsgericht hat auf die Vorlage eines Sozialgerichts und zwei Verfassungsbeschwerden entschieden, dass § 55 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Sätze 1 und 2 sowie § 57 Abs. 1 Satz 1 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) insoweit mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar sind, als beitragspflichtige Eltern in der sozialen Pflegeversicherung unabhängig von der Zahl der von ihnen betreuten und erzogenen Kinder mit gleichen Beiträgen belastet werden. Weitergehende Verfassungsbeschwerden wurden zurückgewiesen, soweit sie die Frage der Berücksichtigung der Betreuung und Erziehung von Kindern bei der Bemessung des Beitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur gesetzlichen Krankenversicherung betrafen.
Seit dem 1. Januar 2019 beträgt der Beitragssatz der sozialen Pflegeversicherung 3,05 %. Für Versicherte, die das 23. Lebensjahr vollendet haben und nicht Eltern sind, erhöht sich der Beitragssatz um einen Beitragszuschlag für Kinderlose, den sozialversicherungspflichtig Beschäftigte stets allein tragen (§ 55 Abs. 3 Satz 1 und 2 SGB XI). Bis einschließlich 31. Dezember 2021 betrug dieser... Lesen Sie mehr
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.04.2021
- L 18 R 1114/16 -
EuGH-Vorlage: Rente für Erziehungszeit in den Niederlanden?
Frage kann aus bisheriger Rechtsprechung des EuGH nicht zweifelsfrei beantwortet werden
Das LSG hat beschlossen, ein Verfahren, in dem es um die Berücksichtigung von in den Niederlanden zurückgelegten Kindererziehungszeiten geht, dem EuGH zur Vorabentscheidung vorzulegen.
Der beklagte Rentenversicherungsträger lehnte die von der Klägerin begehrte Vormerkung von Zeiten zwischen 1986 und 1999 als Kindererziehungs- bzw. Berücksichtigungszeit wegen Kindererziehung ab. Das SG Aachen wies ihre Klage ab: Eine Anerkennung der in den Niederlanden erfolgten Kindererziehung komme nach deutschem Recht nicht in Betracht. Eine europarechtliche Gleichstellung der Kindererziehungszeiten... Lesen Sie mehr
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Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15.07.2019
- L 5 KR 658/18 -
Beamtengattin muss nicht in Krankenversicherung der Rentner aufgenommen werden
LSG zur Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten zur Aufnahme in die Krankenversicherung der Rentner
Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass eine privat krankenversicherte Beamtengattin auch unter Anrechnung von Kindererziehungszeiten nicht in die Krankenversicherung der Rentner wechseln kann.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls erzog sechs Kinder. In der Zeit von 1990 bis 2000 war sie aufgrund ihrer Berufstätigkeit bei der beklagten Krankenkasse gesetzlich versichert. Seit 2001 verfügt sie über ihren Ehemann, einen zwischenzeitlich pensionierten Beamten, über einen Beihilfeanspruch in Höhe von 70 %. Im Umfang der restlichen 30 % unterhält sie eine private Krankenversicherung.... Lesen Sie mehr
Thüringer Landessozialgericht, Urteil vom 10.01.2019
- L 2 R 760/17 -
Bei gleichzeitiger Elternzeit beider Elternteile besteht kein Anspruch auf doppelte Zuordnung von rentenrechtlichen Kindererziehungszeiten
Gesetz sieht Zuordnung der Kindererziehungszeiten bei beiden Elternteilen für denselben Zeitraum der Erziehung ausdrücklich nicht vor
Das Thüringer Landessozialgericht hat entschieden, dass kein Recht auf doppelte Zuordnung von rentenrechtlichen Kindererziehungszeiten besteht, wenn beide Elternteile gleichzeitig Elternzeit nehmen.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls nahm nach der Geburt der gemeinsamen Tochter für denselben Zeitraum wie die Mutter Elternzeit und war in dieser Zeit an der Erziehung des Kindes gleichberechtigt beteiligt. Nachdem die Kindererziehungszeit durch die Rentenversicherung einvernehmlich für diesen Zeitraum vollumfänglich der Kindesmutter zugeordnet worden war, beantragte der... Lesen Sie mehr
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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 06.03.2017
- 1 BvR 2740/16 -
Keine rentenrechtliche Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten in einem Drittstaat
Verfassungsbeschwerde gegen Versagung der rentenrechtlichen Berücksichtigung von Erziehungsleistung in Kanada erfolglos
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass kein verfassungsrechtlicher Anspruch auf die rentenrechtliche Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten in einem Drittstaat besteht, der nicht Mitglied der Europäischen Union ist. Die Verfassungsbeschwerde einer Beschwerdeführerin, der die rentenrechtliche Berücksichtigung ihrer Erziehungsleistung in Kanada versagt worden war, wurde damit vom Gericht nicht zur Entscheidung angenommen.
Die im Jahr 1939 geborene Beschwerdeführerin des zugrunde liegenden Rechtsstreits ist deutsche Staatsbürgerin und bezieht seit dem Jahr 2004 Regelaltersrente von dem im Ausgangsverfahren beklagten Rentenversicherungsträger. Von 1968 bis 1973 lebte sie in Kanada. Während dieser Zeit wurde ihr Sohn geboren. Vor ihrem Umzug nach Kanada entrichtete sie Pflichtbeiträge, für die Zeit in Kanada... Lesen Sie mehr
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15.12.2015
- L 21 R 374/14 -
"Mütterrente" ist verfassungsgemäß
Anerkennung von Kindererziehungszeiten von (lediglich) 24 Monaten verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden
Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat in einer Grundsatzentscheidung das Gesetz der Großen Koalition zur besseren Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten bestätigt. Die Beschränkung der Anerkennung von Kindererziehungszeiten für Kinder, die vor dem 1. Januar 1992 geboren worden sind, ist verfassungsgemäß.
Für ein Elternteil - Mutter oder Vater -, das ein ab 1992 geborenes Kind in den ersten drei Lebensjahren erzieht, werden in der gesetzlichen Rentenversicherung 36 Monate Kindererziehungszeiten anerkannt. Kindererziehungszeiten werden bei der Berechnung der Rentenhöhe behandelt, als ob die oder der Versicherte während der Kindererziehung das Durchschnittsentgelt aller Versicherten erzielt... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 22.01.2015
- 1 K 1555/13 -
Anerkennung von Kindererziehungszeiten ausnahmsweise auch bei gleichzeitiger Tätigkeit in der Privatwirtschaft möglich
Möglichkeit zur Telearbeit und Tätigkeit in den frühen Morgen- und späten Abendstunden begründen Ausnahmefall bei Anerkennung von Kindererziehungszeiten
Kindererziehungszeiten können in Ausnahmefällen auch bei gleichzeitiger Tätigkeit in der Privatwirtschaft anerkannt werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Aachen und verpflichtete das beklagte Land, über einen Antrag auf Übernahme in das Beamtenverhältnis erneut zu entscheiden.
Zur Begründung führt das Verwaltungsgericht aus, dass es wegen der Betreuung von zwei minderjährigen Kindern unschädlich sei, dass die Klägerin die Höchstaltersgrenze für die Einstellung als Beamter auf Probe von 40 Jahren um zwei Jahre überschritten habe. Nach der Laufbahnverordnung dürfe die Altersgrenze bei einer Verzögerung wegen der Betreuung eines Kindes überschritten werden.... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 24.07.2013
- S 13 R 3851/12 -
Griechin hat nach Rückkehr ins Heimatland und dortiger Erziehung ihrer Kinder keinen Anspruch auf Mütterrente
Erziehungsleistungen wurden außerhalb des Bundesgebiets erbracht
Wer seine Kinder nicht in Deutschland erzogen hat, hat mangels anerkennungsfähiger Kindererziehungszeiten keinen Anspruch auf die so genannte Mütterrente. Dabei steht nicht die ausländische Staatsangehörigkeit der Mutter (hier: griechische Staatsangehörige) entgegen, sondern der Ort außerhalb des Bundesgebiets, an dem die Erziehungsleistung erbracht wird (hier: Griechenland).
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls arbeitete vor Jahrzehnten nur kurze Zeit in Deutschland und kehrte dann ins Herkunftsland Griechenland zurück. Dort wurde sie Mutter zweier Kinder, die sie ausschließlich dort erzog. Im Hinblick auf noch nicht erstattete Versicherungszeiten machte sie nach Erreichen der Altersgrenze die Gewährung einer Altersrente geltend und führte zum... Lesen Sie mehr
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 04.11.2013
- L 2 R 352/13 -
Mütterrente: Aktuelle Regelungen noch verfassungsgemäß
Gericht sieht dennoch weiteren Handlungsbedarf
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass derzeit die Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder mit 12 Monaten und für nach 1992 geborene Kinder mit 3 Jahren nicht verfassungswidrig ist. Der Gesetzgeber hat aber eine Pflicht zum weiteren Ausgleich der Benachteiligung der Familien.
Der Entscheidung lag der Fall einer 1951 geborenen und in Hannover lebenden Klägerin zugrunde. Die beklagte Rentenversicherung hatte bei der Klägerin im Vormerkungsverfahren jeweils 12 Monate Kindererziehungszeiten für die in den Jahren 1971 und 1974 geborenen Kinder berücksichtigt. Die Klägerin begehrt aber die Berücksichtigung von drei Jahren Kindererziehungszeiten je Kind. Sie... Lesen Sie mehr