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Bundessozialgericht, Urteil vom 18.04.2024
- B 5 R 10/23 R -
Keine Diskriminierung von Vätern bei der Zuordnung von Kindererziehungszeiten
Zuordnung von Kindererziehungszeiten zur Mutter stellt keine verfassungswidrige Benachteiligung von Männern dar
Es liegt keine verfassungswidrige Benachteiligung von Männern darin, dass Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung in der gesetzlichen Rentenversicherung im Zweifel bei der Mutter anerkannt werden. Das hat das Bundessozialgericht entschieden.
Der Kläger - ein
Ungleichbehandlung ja - aber ausnahmsweise gerechtfertigt
Ebenso wenig wie die Vorinstanzen hat das Bundessozialgericht verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Auffangregelung in § 56 Absatz 2 Satz 9 SGB VI. Danach wird die Erziehungszeit der Mutter zugeordnet, wenn die Eltern keine übereinstimmende Erklärung zur Zuordnung der Erziehungszeit abgegeben haben und eine überwiegende Erziehung durch einen Elternteil nicht vorliegt. Zwar führt die Anwendung der Auffangregelung zu einer unmittelbaren Benachteiligung des Kindsvaters. Die
Bevorzugende Auffangregelung auch verhältnismäßig
Indem die Erziehungszeit im Zweifel der Mutter zuordnet wird, werden faktische Nachteile ausgeglichen, die infolge der Erziehungsleistung beim Erwerb von Anwartschaften in der gesetzlichen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.04.2024
Quelle: Bundessozialgericht, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33923
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