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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 06.03.2017
- 1 BvR 2740/16 -
Keine rentenrechtliche Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten in einem Drittstaat
Verfassungsbeschwerde gegen Versagung der rentenrechtlichen Berücksichtigung von Erziehungsleistung in Kanada erfolglos
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass kein verfassungsrechtlicher Anspruch auf die rentenrechtliche Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten in einem Drittstaat besteht, der nicht Mitglied der Europäischen Union ist. Die Verfassungsbeschwerde einer Beschwerdeführerin, der die rentenrechtliche Berücksichtigung ihrer Erziehungsleistung in Kanada versagt worden war, wurde damit vom Gericht nicht zur Entscheidung angenommen.
Die im Jahr 1939 geborene Beschwerdeführerin des zugrunde liegenden Rechtsstreits ist deutsche Staatsbürgerin und bezieht seit dem Jahr 2004 Regelaltersrente von dem im Ausgangsverfahren beklagten Rentenversicherungsträger. Von 1968 bis 1973 lebte sie in Kanada. Während dieser Zeit wurde ihr Sohn geboren. Vor ihrem Umzug nach Kanada entrichtete sie Pflichtbeiträge, für die Zeit in Kanada und die erste Zeit nach ihrer Rückkehr freiwillige Beiträge zur deutschen
BVerfG: Grundsätzlich sind nur Kindererziehung im Inland rentenrechtlich relevant
Das Bundesverfassungsgericht nahm die Verfassungsbeschwerde wegen Unzulässigkeit nicht zur Entscheidung an. Die Beschwerdeführerin hat sich mit den bereits entwickelten Maßstäben zur
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.03.2017
Quelle: Bundesverfassungsgericht/ra-online
- Sozialgericht Hannover, Urteil vom 30.09.2015
[Aktenzeichen: S 13 R 371/15] - Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 20.04.2016
[Aktenzeichen: L 2 R 495/15] - Bundessozialgericht, Urteil vom 29.09.2016
[Aktenzeichen: B 13 R 24/16 BH]
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Dokument-Nr. 24061
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