die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Kooperationsfähigkeit“ veröffentlicht wurden
Oberverwaltungsgericht Saarland, Beschluss vom 01.02.2021
- 2 B 379/20 -
Mangelnde Kooperationsbereitschaft mit Jugendamt rechtfertigt allein kein Widerruf der Erlaubnis zur Kindestagespflege
Widerruf der Erlaubnis nach Verweigerung des Zutritts zur Pflegestelle
Die mangelnde Kooperationsbereitschaft einer Tagesmutter mit dem Jugendamt rechtfertigt für sich genommen keinen Widerruf der Erlaubnis zur Kindertagespflege. Daher kann auf die Verweigerung des Zutritts zur Pflegestelle kein Widerruf gestützt werden. Dies hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2020 wurde einer Tagesmutter mit sofortiger Wirkung die Erlaubnis zur Kindertagespflege entzogen. Die seit über 25 Jahren selbständig tätige Tagesmutter hatte sich nämlich geweigert, bei einem unangekündigten Besuch mehrerer Jugendamtsmitarbeiter diesen Zutritt zur Pflegestelle zu gewähren bis nicht ihr Anwalt vor Ort war. Das Jugendamt wollte die Eignung der Tagesmutter zur Durchführung der Kindertagespflege überprüfen. Die Tagesmutter beantragte beim Verwaltungsgericht des Saarlandes gegen den Widerruf der Erlaubnis Eilrechtsschutz.Das Verwaltungsgericht des Saarlandes... Lesen Sie mehr
Kammergericht Berlin, Beschluss vom 15.04.2019
- 13 UF 89/16 -
Keine quotale Unterhaltspflicht für beide Elternteile bei Betreuungsverhältnis von 45 % zu 55 %
Kein Vorliegen eines echten Wechselmodells
Bei einem Betreuungsverhältnis von 45 % zu 55 % liegt kein echtes Wechselmodell vor, bei denen beide Elternteile quotal für den Kindesunterhalt aufkommen. Vielmehr ist das Elternteil mit der geringeren Betreuungszeit allein barunterhaltspflichtig. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Eltern eines etwa sechsjährigen Kindes im Jahr 2014 vor dem Amtsgericht Berlin Tempelhof-Kreuzberg um Kindesunterhalt. Die Eltern teilten sich die Betreuung des Kindes. So betreute die Mutter das Kind zu etwa 55 % und der Vater zu etwa 45 %. Der Kindesvater meinte nun, dass ein echtes Wechselmodell vorliege, bei dem beide Elternteile... Lesen Sie mehr
Kammergericht Berlin, Beschluss vom 13.04.2017
- 16 UF 8/17 -
Kein paritätisches Wechselmodell bei hoher Konfliktbelastung der Eltern
Wechselmodell muss Kindeswohl dienen
Ein paritätisches Wechselmodell, in denen die Eltern das Kind zu gleichen Teilen betreuen, erfordert erhöhte Abstimmungs- und Kooperationsbereitschaft. Fehlt es daran, so dient das Wechselmodell nicht dem Kindeswohl und ist daher abzulehnen. Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall beantragte der Vater eines Kindes Ende 2016 eine Abänderung der im April 2014 getroffenen Umgangsvereinbarung. Der Vater hielt ein paritätisches Wechselmodell für angebracht. Das Amtsgericht Berlin-Pankow/Weißensee sah dies angesichts der hohen Konfliktbelastung zwischen den Eltern anders und lehnte den Antrag ab. Dagegen richtete sich die Beschwerde des Kindesvaters.... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Brandenburg, Beschluss vom 02.05.2017
- 10 UF 2/17 -
Keine Anordnung eines Wechselmodells bei fehlender Kommunikations- und Kooperationsbereitschaft der Eltern
Wechselmodell erfordert erhöhten Abstimmungs- und Kooperationsbedarf
Ein Wechselmodell, wonach die getrennt lebenden Eltern ein gemeinsames Kind zu gleichen Teilen betreuen, kann nur bei vorhandener Kommunikations- und Kooperationsbereitschaft der Eltern angeordnet werden. Denn ein Wechselmodell erfordert eine erhöhte Abstimmungs- und Kooperationsbereitschaft. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die getrennt lebenden Eltern zwei minderjähriger Kinder stritten in einem Verfahren vor dem Amtsgericht Strausberg seit dem Jahr 2014 über das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Die Kinder lebten bei ihrem Vater. Da die Mutter in Sachsen wohnte und die Kinder damit aus ihrem sozialen Umfeld gerissen würden, lehnte das Amtsgericht eine Übertragung... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 21.09.2016
- 1012 Ls 454 Js 183319/16 jug -
Bewährungsstrafen für Fahrraddiebstähle in 16 Fällen
Unprofessionelles Verhalten spricht für spontanen Entschluss
Wegen Diebstahls in 16 Fällen und in einem besonders schweren Fall in Mittäterschaft wurden drei Cousins zu jeweils 1 Jahr und 9 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Dies hat das Amtsgericht München bekanntgegeben.
Im vorliegenden Verfahren fuhren die drei Männer von Ungarn nach Unterschleißheim, wo einer der drei eine Arbeitsstelle als Maurer hatte. Der Älteste von ihnen fuhr dabei mit seinem Transporter, da er nach eigenen Angaben vor hatte, im Raum Nürnberg gebrauchte Räder anzukaufen und nach Ungarn zu überführen, um sie dort herzurichten und anschließend zu verkaufen.Als... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Brandenburg, Beschluss vom 15.02.2016
- 10 UF 216/14 -
Keine gemeinsame elterliche Sorge bei fehlender Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit der getrennt lebenden Eltern
Alleinübertragung der elterlichen Sorge auf ein Elternteil bei Kindeswohlgefährdung aufgrund Streitigkeiten
Fehlt es an der Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit der getrennt lebenden Eltern bezüglich gemeinsamer Kinder, so kommt eine gemeinsame elterliche Sorge nicht in Betracht. Besteht aufgrund der Streitigkeiten der Eltern eine Kindeswohlgefährdung, so ist die Übertragung der elterlichen Sorge auf ein Elternteil geboten. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Eltern um die elterliche Sorge ihrer zwei minderjährigen Kinder. Die Eltern waren nicht miteinander verheiratet und lebten seit Dezember 2011 getrennt. Zwischen den Eltern bestand ein erhebliches Konfliktpotential bezüglich der Kinder. Die Mutter warf dem Vater mehrere Fehlverhalten vor. Unter anderem wurde von ihr der Vorwurf des sexuellen... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Brandenburg, Beschluss vom 19.09.2013
- 9 UF 96/11 -
Kein Anspruch auf gemeinsame elterliche Sorge für uneheliches Kind bei fehlender Kooperationsbereitschaft und -fähigkeit der Eltern
Misstrauen und Streit zwischen Eltern begründet Gefahr für Kindeswohl
Sind die Eltern eines unehelichen Kindes sehr zerstritten und herrscht zwischen ihnen ein tiefes Misstrauen, so kann die Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge eine Gefahr für das Kindeswohl darstellen. Die fehlende Kooperationsbereitschaft und -fähigkeit steht daher einer gemeinsamen elterlichen Sorge entgegen. Dies hat das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein nicht miteinander verheiratetes Paar bekam im Jahr 2002 bzw. 2005 jeweils ein Kind. Das alleinige Sorgerecht lag bei der Mutter. Nachdem sich die Eltern jedoch im Jahr 2008 trennten, kam es zu einem erbitterten Streit um das Umgangsrecht. Dieser wurde teilweise vor Gericht ausgetragen und zog sich über zwei Jahre hin. Schließlich beantragte... Lesen Sie mehr