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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Kundendaten“ veröffentlicht wurden
Arbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 24.01.2013
- 29 Ga 2/13 -
Privat erstellte XING-Kontakte eines ehemaligen Arbeitnehmers zu Mitarbeitern von Kunden seines ehemaligen Arbeitgebers stellen keine unbefugte Verwendung von Geschäftsgeheimnissen durch ehemaligen Arbeitnehmer dar
XING-Kontaktdaten sind nur bei geschäftlicher Kontaktaufnahme durch Arbeitnehmer als Geschäftsgeheimnis zu bewerten
Gehören zu den XING-Kontakten eines Arbeitnehmers Mitarbeiter der Kunden des Arbeitgebers, so liegt darin keine unbefugte Verwendung von Geschäftsgeheimnissen, wenn die Kontaktaufnahme rein privat erfolgte. Dies geht aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Hamburg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall war eine IT-Spezialistin in der Zeit von Dezember 2006 bis September 2012 für ein Softwareunternehmen im Bereich "IT-Beratung und Projektmanagement" tätig. Nachdem sie aus dem Unternehmen ausschied, wurde sie im Januar 2013 auf Unterlassung in Anspruch genommen, da 11 Kontakte auf ihrem XING-Profil Mitarbeiter von Kunden bzw. Geschäftspartner des Softwareunternehmens waren. Das Unternehmen verglich die XING-Kontakte ihrer ehemaligen Mitarbeiterin als eine Kundenliste und sah darin eine unzulässige Verwendung ihrer Geschäftsgeheimnisse. Die IT-Spezialistin wehrte sich gegen die Inanspruchnahme mit der Begründung, dass... Lesen Sie mehr
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