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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Landausflug“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Rostock, Urteil vom 25.11.2016
- 47 C 153/15 -
Nicht durchgehende deutschsprachige Reiseleitung bei Ausflügen auf Kreuzfahrtreise sowie fehlende Buchungsmöglichkeit zweier zusammenhängender Sitzplätze auf Flug rechtfertigen keine Reisepreisminderung
Kein Vorliegen eines Reisemangels, sondern bloßer Unannehmlichkeiten
Ist die Reiseleitung von Ausflügen einer Kreuzfahrtreise nicht durchgehend deutschsprachig und ist eine Buchung zweier zusammenhängender Sitzplätze für einen Flug mit einer Gesamtflugzeit von 2-mal 6 Stunden nicht möglich, liegt eine bloße Unannehmlichkeit und kein Reisemangel vor. Ein Anspruch auf Reisepreisminderung besteht daher nicht. Dies hat das Amtsgericht Rostock entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall beanspruchte ein Reisender nach einer Kreuzfahrt im November/Dezember 2015 eine Reisepreisminderung. Er begründete dies zum einen damit, dass während der Ausflüge nicht durchgängig deutschsprachige Reiseleiter zur Verfügung standen. Zum anderen bemängelte der Reisende, dass er trotz Buchung eines Tarifs mit kostenfreier Sitzplatzreservierung keine zusammenhängenden Sitzplätze für sich und seine Reisebegleiterin für den Rückflug von Bangkok über Dubai nach Hamburg reservieren konnte. Da die Reiseveranstalterin eine Minderung des Reisepreises ablehnte, erhob der Reisende Klage.Das Amtsgericht... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.01.2016
- X ZR 4/15 -
Bundesgerichtshof zur Haftung eines Reiseveranstalters für Zusatzleistungen am Urlaubsort
Abgrenzung zwischen Vermittlerrolle oder Vertragspartner bei der Buchung eines Ausflugsprogramms
Ein Hinweis im Kleingedruckten auf die Verantwortung eines lokalen Ausflugsanbieters entbindet einen Reiseveranstalter nicht von der Haftung, wenn auf den Unterlagen für den Ausflug das Logo des Reiseveranstalters prangt. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Die Kläger begehren von der beklagten Reiseveranstalterin (V.) Schmerzensgeld wegen Verletzungen bei einem Unfall, der sich auf einer Ausflugsfahrt am Urlaubsort ereignete.Die Kläger buchten bei der Beklagten eine Pauschalreise nach Burgas in Bulgarien für den Sommer 2013. Am Urlaubsort erhielten sie von der Beklagten eine Begrüßungsmappe mit einem Blatt, auf... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 14.01.2010
- 281 C 31292/09 -
Piratengefahr: AG München zu Reisepreisminderungen nach Routenänderung bei Kreuzfahrten
Minderungsquote von 25 % bei drei nicht angelaufenen Häfen zulässig
Routenänderungen einer geplanten Seereise sind nur dann zulässig, wenn die Gründe hierfür nach Vertragsschluss eintreten. Entfallen bei einer Kreuzfahrt von acht vorgesehenen Anlaufhäfen drei ist eine Minderungsquote von 25 Prozent angemessen. Dies entschied das Amtsgericht München.
Ein Ehepaar buchte für Anfang März 2009 eine dreiwöchige Kreuzfahrt. Über Durban in Südafrika sollte die Route nach Sansibar, Mombasa, Port Victoria, Safaga, Soukhna und durch den Suezkanal nach Messina, Neapel und Genua führen. Die Reise kostete 5271 Euro.Nachdem die Reisenden in Durban eingetroffen und bereits eingeschifft waren, wurde ihnen eröffnet, dass wegen... Lesen Sie mehr
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Landgericht Bonn, Urteil vom 26.08.2008
- 8 S 24/08 -
Landausflug auf Kreuzfahrt fiel aus - Minderung des Reisepreises ist auf Dauer des Mangels beschränkt
Grundlage für Minderung ist der Tagespreis
Mängel von Landausflügen berechtigen nur zur Minderung auf Grundlage des Tagespreises - nicht des Gesamtpreises. Dies entschied das Landgericht Bonn und bestätigte in der Berufung das Urteil der ersten Instanz.
Geklagt hatte die Teilnehmerin einer 7.100 Euro teuren Kreuzfahrt. Auf dieser Kreuzfahrt wurden mehrere Landgänge entgegen der Reisebeschreibung nur verkürzt oder verspätet durchgeführt. Einige Ausflüge auf angefahrene Inseln fielen ganz aus. Die Westmännerinseln wurden entgegen der Planungen nicht angefahren. Die Richter sprachen der Klägerin schließlich eine Minderung von 567 Euro... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 01.04.2009
- 262 C 1373/09 (falsch: 262 C 1337/09) -
Landausflug auf Kreuzfahrt: Die in den Vertragsunterlagen angekündigte Reiseroute muss eingehalten werden
Stockholm sehen - oder nicht
Ist bei einer achttägigen Ostseekreuzfahrt das Anlaufen des Hafens von Stockholm mit einem 17-stündigen Aufenthalt vorgesehen und wird dieses Versprechen nicht eingehalten, kann der Reisende den Reisepreis um 25 Prozent mindern. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.
Die späteren Kläger buchten bei einem Reiseunternehmen für die Zeit vom 03.08.08 bis zum 10.08.08 eine achttägige Ostseekreuzfahrt. Die Reise führte von Kiel über Visby, Tallinn, St. Petersburg, Stockholm und Kopenhagen wieder zurück nach Kiel. Der Reiseverlauf sah vor, dass in Stockholm nach Durchquerung der so genannten Schären-Inselgruppe auch der Stadthafen von Stockholm angelaufen... Lesen Sie mehr
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