die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Landesarbeitsgericht Mainz“ veröffentlicht wurden
Landesarbeitsgericht Mainz, Urteil vom 16.08.2001
- 6 Sa 415/01 -
Schmerzensgeld in Höhe von 15.000 DM aufgrund jahrelangen Mobbings eines Bankdirektors
Vorliegen einer schwerwiegenden Persönlichkeitsverletzung
Wird ein seit 45 Jahren beschäftigter Bankdirektor dadurch gemobbt, dass ihm seine Sekretärin entzogen wird, er sein eigenes Büro verliert, er ständig rechtswidrige Arbeitszuweisungen erhält, er monatelang nicht beschäftigt wird, er täglich Tätigkeitsnachweise in Halbstundentakt abgeben muss, er ständig zu mit einer Videokamera aufgezeichneten Mitarbeiterschulungen herangezogen wird sowie herabwürdigende Vermerke erhält, steht ihm ein Anspruch auf Schmerzensgeld wegen schwerwiegender Verletzung seines Persönlichkeitsrechts zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Mainz hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 1992 fusionierte eine Raiffeisenbank mit einer Volksbank. In diesem Zusammenhang wurde die Stellung eines seit dem Jahr 1955 bei der Raiffeisenbank beschäftigten Mitarbeiters von einen Vorstand in einen Bankdirektor umgewandelt. In dieser Funktion wurde er seit dem Jahr 1995 Opfer permanenten Mobbings durch seinen Vorgesetzten. Begonnen hat dies mit der Entziehung seiner Sekretärin ohne seine Zustimmung. Später wurde er aus einem eigenen abschließbaren Büro in eine ihm zugewiesene Ecke des Schalterraums versetzt, deren Abgeschlossenheit nur durch den Einsatz eines Blumengewächses erreicht wurde.... Lesen Sie mehr
Landesarbeitsgericht Mainz, Urteil vom 03.03.2015
- 8 Sa 561/14 -
Rückzahlungspflicht von Weiterbildungskosten bei lediglich jährlich gestaffelter Minderung der Rückzahlungspflicht unwirksam
Unangemessene Benachteiligung aufgrund vielfach höherer Fortbildungskosten als Bruttomonatseinkommen
Liegen die Fortbildungskosten um ein vielfaches höher als das Bruttomonatseinkommen eines Arbeitnehmers, so stellt eine lediglich jährlich gestaffelte Minderung der Rückzahlungspflicht eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitsnehmers dar. Die entsprechende Klausel im Ausbildungs-Anstellungsvertrag ist daher gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Mainz hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Diplom-Ingenieur schloss im Januar 2013 mit einer Kfz-Prüfstelle einen Ausbildungs-Anstellungsvertrag ab. Dieser hatte zum Inhalt, dass der Diplom-Ingenieur zunächst eine zehnmonatige Ausbildung zum Prüfingenieur absolviert und danach als Prüfingenieur bei der Kfz-Prüfstelle beschäftigt wird. Zudem verpflichtete sich der Diplom-Ingenieur... Lesen Sie mehr
Landesarbeitsgericht Mainz, Urteil vom 20.08.2015
- 2 Sa 27/15 -
Kein Anspruch auf Entschädigung bei Ablehnung eines schwerbehinderten Bewerbers aufgrund fehlenden Bewerbungsanschreibens
Kein Zusammenhang zwischen Ablehnung und Behinderung wegen fehlender Kenntnis von Schwerbehinderung
Ein schwerbehinderter Bewerber hat keinen Anspruch auf eine Entschädigung gemäß § 15 Abs. 2 AGG aufgrund einer Ablehnung, wenn der Arbeitgeber wegen des fehlenden Bewerbungsanschreibens keine Kenntnis von der Schwerbehinderung hatte und die Ablehnung allein aufgrund des fehlenden Bewerbungsanschreibens erfolgte. In diesem Fall besteht kein Zusammenhang zwischen Ablehnung und Behinderung. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Mainz hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2014 bewarb sich ein Schwerbehinderter auf eine kaufmännische Stelle. Er lud dazu über das Karriereportal der Webseite der potentiellen Arbeitgeberin seine Bewerbungsunterlagen hoch. Die Unterlagen enthielten unter anderem einen Lebenslauf und Zeugnisse, jedoch kein Bewerbungsanschreiben. Der zehnseitige Lebenslauf enthielt unter... Lesen Sie mehr
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Landesarbeitsgericht Mainz, Urteil vom 19.11.2015
- 5 Sa 342/15 -
Bezahlte Freistellung zwecks Überstundenabbaus: Keine Pflicht des Arbeitgebers zur Nachgewährung der durch Krankheit verlorenen Überstunden
Kein Einfluss der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit auf Arbeitsbefreiung
Hat der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer zwecks Überstundenabbaus bezahlt von der Arbeit freigestellt, so kann der Arbeitnehmer nicht die Nachgewährung von verlorenen Überstunden verlangen, wenn er während des Freistellungszeitraums arbeitsunfähig erkrankt. Die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit hat keinen Einfluss auf die Arbeitsbefreiung. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Mainz hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 2014 wurde ein Industriemechaniker zwecks Abbaus eines Teils seiner 472 Überstunden von seiner Arbeitgeberin bezahlt von der Arbeit freigestellt. Während des Freistellungszeitraums erkrankte der Arbeitnehmer jedoch arbeitsunfähig. Trotz dieser Arbeitsunfähigkeit kürzte die Arbeitgeberin die Überstunden. Damit war der Arbeitnehmer... Lesen Sie mehr
Landesarbeitsgericht Mainz, Urteil vom 25.11.2014
- 8 Sa 363/14 -
Einsichtsrecht des Arbeitgebers in dienstlich und privat genutzten Kalender zwecks Aufdeckung eines Arbeitszeiterfassungsbetrugs
Betroffenem Arbeitnehmer muss Anwesenheit während der Einsicht gestattet werden
Nutzt ein Arbeitnehmer einen elektronischen Dienstkalender auch privat, so steht dem Arbeitgeber ein Einsichtsrecht zu, wenn dadurch der begründete Verdacht eines Arbeitszeiterfassungsbetrugs bestätigt werden kann. Während der Einsicht muss dem Arbeitnehmer jedoch die Anwesenheit gestattet werden, damit dieser die Einsicht in als privat gekennzeichnete Termine abwenden kann. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Mainz hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Arbeitnehmerin wurde im Jahr 2013 verdächtigt im Zeiterfassungssystem ihrer Arbeitgeberin privat genutzte Zeit als Arbeitszeit deklariert zu haben. Um den Verdacht zu bestätigen wurden der elektronische Dienstkalender der Arbeitnehmerin und dabei auch als "privat" gekennzeichnete Einträge durchsucht. Dadurch fand die Arbeitgeberin unter... Lesen Sie mehr
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Landesarbeitsgericht Mainz, Urteil vom 17.12.2014
- 4 Sa 404/14 -
Ort der Arbeitsleistung kann durch Weisungsrecht des Arbeitgebers bestimmt werden
Pflicht zur Arbeit am Betriebssitz nur bei berechtigtem Interesse des Arbeitgebers
Enthält ein Arbeitsvertrag keine Bestimmungen zum Ort der Arbeitsleistung, kann dieser durch das Weisungsrecht des Arbeitgebers gemäß § 106 der Gewerbeordnung (GewO) bestimmt werden. Ein Arbeitnehmer kann jedoch nur dann zur Arbeit am Betriebssitz verpflichtet werden, wenn für den Arbeitgeber ein entsprechendes berechtigtes Interesse besteht und dieses Interesse, das Interesse des Arbeitnehmers an der Heimarbeit überwiegt. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgericht Mainz hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Software-Ingenieur arbeitete auf Grundlage einer Vereinbarung mit seinem Vorgesetztem seit August 2009 überwiegend von zu Hause. Wenn Fahrten zu dem etwa 300 km entfernten Betriebssitz seiner Arbeitgeberin anstanden, wurden diese Fahrten als Dienstfahrten anerkannt und entsprechend vergütet. Nachdem der Software-Ingenieur im März 2013... Lesen Sie mehr
Landesarbeitsgericht Mainz, Urteil vom 22.01.2015
- 3 Sa 571/14 -
Beleidigende Äußerungen über Vorgesetzte innerhalb von vertraulichen Kollegengesprächen rechtfertigen regelmäßig keine Kündigung
Arbeitnehmer darf auf Vertraulichkeit des Gesprächs vertrauen
Beleidigt ein Arbeitnehmer innerhalb eines vertraulichen Gesprächs unter Kollegen seinen Vorgesetzten, so rechtfertigt dies regelmäßig weder eine fristlose noch eine ordentliche Kündigung. Denn ein Arbeitnehmer darf auf die Vertraulichkeit des Gesprächs vertrauen. Dies hat das Landesarbeitsgericht Mainz entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2014 bezeichnete ein Oberarzt seinen vorgesetzten Chefarzt innerhalb einer SMS-Kommunikation mit einer Arbeitskollegin als "autistisches krankes Arschloch". Die Kollegin setzte den Chefarzt von der Äußerung in Kenntnis, woraufhin der Oberarzt ordentlich gekündigt wurde. Dieser hielt die Kündigung für unwirksam. Denn er habe darauf... Lesen Sie mehr
Landesarbeitsgericht Mainz, Urteil vom 24.07.2014
- 5 Sa 55/14 -
Fristlose Kündigung bei schwerwiegender Beleidigung eines Vorgesetzten erfordert in bestimmten Fällen vorherige Abmahnung
Fristlose Kündigung bei ehrverletzenden Äußerungen kann wegen Unverhältnismäßigkeit unwirksam sein
Beleidigt ein Arbeitnehmer seinen Vorgesetzten schwerwiegend, so rechtfertigt dies nicht stets eine fristlose Kündigung. Vielmehr kann unter bestimmten Umständen eine vorherige Abmahnung erforderlich sein. Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn der Arbeitnehmer die ehrverletzenden Äußerungen aufgrund eines eskalierenden Gesprächs mit dem Vorgesetzten getätigt hat. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Mainz hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2013 äußerte sich ein Arbeitnehmer gegenüber drei Arbeitskollegen im Rauchercontainer abfällig über seinen Vorgesetzten. Dabei fielen Aussagen wie "Der ist irre, der dürfte nicht frei herumlaufen" oder "der ist nicht normal". Zudem bezeichnete der Arbeitnehmer seinen Vorgesetzten als "Psycho". Hintergrund dieser Äußerungen war ein... Lesen Sie mehr
Landesarbeitsgericht Mainz, Urteil vom 28.10.2013
- 5 Sa 257/13 -
Kein Anspruch auf Bezahlung von Überstunden bei fehlender Kenntnis des Arbeitgebers über geleistete Mehrarbeit
Angestellter Rechtsanwalt scheitert mit Klage gegen Arbeitgeber
Leistet ein Arbeitnehmer über seine vertragliche vereinbarte Arbeitszeit hinaus Mehrarbeit, hat er nur dann einen Anspruch auf Vergütung der Überstunden, wenn der Arbeitgeber von der geleisteten Mehrarbeit weiß. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Mainz hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte ein angestellter Rechtsanwalt auf Bezahlung von Überstunden. Er führte an, dass er seit 10 Jahren zur Bearbeitung der übertragenen Fälle länger arbeitete als vertraglich vereinbart. Seine Arbeitgeber wehrten sich gegen die Klage unter anderem mit der Begründung, dass sie von der geleisteten Mehrarbeit nichts gewusst hätten. Weder habe der Arbeitnehmer... Lesen Sie mehr
Landesarbeitsgericht Mainz, Urteil vom 10.10.2013
- 10 Sa 175/13 -
Zugang einer Kündigung durch Einwurf in Hausbriefkasten gegen 11.18 Uhr
Individueller Zeitpunkt der Briefkastenentleerung und krankheitsbedingte Verhinderung der Kenntnisnahme unerheblich
Wird ein Kündigungsschreiben gegen 11.18 Uhr in den Hausbriefkasten eingeworfen, so kann davon ausgegangen werden, dass der Empfänger von der Kündigung noch am selben Tag Kenntnis erhält. Dabei spielt es keine Rolle, wann der Empfänger nach seinen individuellen Gepflogenheiten den Briefkasten entleert oder ob er krankheitsbedingt an einer Briefkastenentleerung verhindert ist. Dies hat das Landesarbeitsgericht Mainz entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Am 08. Oktober 2012 wurde einer Arbeitnehmerin um 11.18 Uhr ein Kündigungsschreiben in den Hausbriefkasten eingeworfen. Die gegen die ordentliche Kündigung am 30. Oktober 2012 erhobene Kündigungsschutzklage blieb jedoch erfolglos, da das Arbeitsgericht Ludwigshafen diese als verspätet ansah. Da der Klägerin bereits am 8. Oktober die Kündigung... Lesen Sie mehr