die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „langjähriger Leerstand von Wohnungen“ veröffentlicht wurden
Bundesfinanzhof, Urteil vom 11.12.2012
- IX R 14/12 -
Bundesfinanzhof zur Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem Leerstand von Wohnungen
Bemüht sich der Vermieter nicht intensiv darum, das Wohnobjekt zu vermieten, so ist eine Berücksichtigung der Aufwendungen nicht möglich
Will ein Vermieter seine Wohnobjekte bewusst nicht vermieten oder sind keine intensiven Vermietungsbemühungen durch ihn erkennbar, so sind Aufwendungen für langjährig leerstehende Wohnimmobilien als vorab entstandene Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nicht abziehbar. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs hervor.
In dem vorzuliegenden Fall ging es um zwei Wohnobjekte in einem vom Kläger (teilweise) selbst bewohnten, 1983 bezugsfertig gewordenen Haus: Eine Wohnung im ersten Obergeschoss war bis August 1997 vermietet; seitdem steht sie leer. Der Kläger schaltete etwa vier Mal im Jahr Chiffreanzeigen in einer überregionalen Zeitung, in denen er die Wohnung möbliert zur Anmietung anbot. Die Miethöhe errechnete er aus dem jeweils aktuellen Mietspiegel. Nach Angaben des Klägers hätten sich bis heute - keine "geeignet erscheinenden Mieter" gemeldet. Ein im Dachgeschoss des Hauses liegendes Zimmer mit Bad war zu keinem Zeitpunkt vermietet. Nach Angaben des Klägers... Lesen Sie mehr