die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „liturgisches Glockenläuten“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 16.08.2016
- 3 K 7096/15 -
Kein Anspruch auf Unterlassen des viertelstündlichen Zeitläutens zwischen 7 und 22 Uhr sowie des liturgischen Glockengeläuts einer Kirche
Nachbar einer katholischen Kirche muss Lärmbelästigung durch Glockengeläut hinnehmen
Der Nachbar einer katholischen Kirche hat keinen Anspruch auf Unterlassen des viertelstündlichen Zeitläutens in der Zeit von 7 bis 22 Uhr und des liturgischen Glockengeläuts, wenn insbesondere nicht die Grenzwerte für Lärm überschritten werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte der unmittelbare Nachbar einer in einer Innenstadt gelegenen katholischen Kirche im Jahr 2015 auf Unterlassung des viertelstündlichen Zeitläutens täglich von 7 bis 22 Uhr und des sakralen Glockengeläuts. Der Nachbar hielt das Läuten für unzumutbare Gewalt und verglich es mit Waffen.Das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschied gegen den Nachbarn. Ihm stehe kein Anspruch auf Unterlassung des Zeitläutens und des liturgischen Glockengeläuts zu. Es bestehe auch kein Anspruch auf Reduzierung der Lautstärke oder der Anzahl des Glockenläutens.Zwar unterliege sowohl das Zeitschlagen... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 24.01.1985
- 1 U 175/81 -
Verwaltungsgerichtlicher Rechtsweg für Klagen gegen kirchliches Glockengeläut
Kirchenglocken zu kultischen Zwecken sind öffentliche Sachen
Dient das Glockengeläut einer Kirche kultischen Zwecken, so sind die Kirchenglocken als öffentliche Sachen anzusehen. Damit sind Klagen gegen das Geläut auf dem Verwaltungsrechtsweg zu führen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte der Nachbar einer evangelischen Kirche vor einem Zivilgericht auf Unterlassen des sieben Uhr Läutens einer Kirche von montags bis samstags. Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. musste als Berufungsgericht darüber entscheiden, ob die Klage vor einem Zivilgericht überhaupt zulässig ist.... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 02.09.1996
- 4 B 152.96 -
BVerwG: Liturgisches Glockengeläut stellt keine erhebliche Lärmbelästigung dar
Einwirkung ist zumutbar und sozialadäquat
Hält sich das liturgische Glockengeläut im herkömmlichen Rahmen stellt es grundsätzlich keine erhebliche Belästigung dar. Vielmehr liegt eine zumutbare und sozialadäquate Einwirkung vor. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall verlangten die Eigentümer eines Grundstücks von der zuständigen Baubehörde ein Einschreiten gegen das Angelusläuten der nur 10 m entfernten Kirche. Das Glockengeläut ertönte dreimal täglich und zwar um 7, 12 und 18 Uhr. Da die Baubehörde ein Einschreiten nicht für notwendig erachtete, erhoben die Grundstückseigentümer Klage. Die Vorinstanzen wiesen die Klage... Lesen Sie mehr
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Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 07.10.1983
- 7 C 44.81 -
Für Rechtsstreitigkeiten wegen liturgischen Glockengeläuts ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben
Soweit Kirchenglocken kultischen Zwecken dienen, sind sie "res sacrae" - öffentliche Sachen
Sind Kirchen nach Art. 137 Abs. 5 WRV in Verbindung mit Art. 140 GG Körperschaften des öffentlichen Rechts, so fallen Rechtsstreitigkeiten in die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte, wie aus einem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts hervorgeht.
Im vorliegenden Fall stand in Frage, ob für die Klage eines Nachbarn gegen das liturgische Glockengeläute einer als Körperschaft des öffentlichen Rechtes anerkannten Kirche der Verwaltungsrechtsweg gegeben sei.Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte, dass der Rechtsstreit in die staatliche Gerichtsbarkeit falle. Zwar gehöre das hier streitige Angelus-Läuten als kultische... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 03.04.2012
- 1 S 241/11 -
Liturgisches Glockengeläut am frühen Morgen für Anwohner zumutbar
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg verneint Verletzung von Grundrechten der Anwohner
Anwohner einer Kirche ist zweiminütiges liturgisches Glockengeläut werktags um 6 Uhr nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz zumutbar, und zwar auch unter Berücksichtigung seiner Grundrechte, insbesondere der Religionsfreiheit. Dies entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls bewohnt ein ca. 68 m von der Konradskirche in Remshalden-Geradstetten entferntes Wohnhaus. Die Beklagte läutet an jedem Werktag um 6 Uhr zwei Minuten lang die große Betglocke im Kirchturm. Der Kläger, der selbst Mitglied in der evangelischen Landeskirche ist, sah sich durch das Glockengeläut in seinen Grundrechten verletzt, insbesondere... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Arnsberg, Urteil vom 30.08.2007
- 7 K 2561/06 -
Erfolglose Klage gegen Glockenläuten: Als Akt freier Religionsausübung ist sakrales Läuten vom Schutz durch das Grundgesetz erfasst
Kirchliches Glockenläuten darf die Immissionsgrenzwerte geringfügig überschreiten
Bei der Beurteilung, ob eine Geräuschquelle als Lärmbelastung anzusehen ist, werden Richtwerte nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz herangezogen. Bei der Bewertung von Glockenläuten eines Kirchturms muss jedoch ein großzügigerer Maßstab angelegt werden, da der Schutz der Religionsausübung Vorrang genießt. Dies geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach hervor.
Im vorliegenden Fall klagten die Eigentümer eines Hauses gegen das Glockenläuten einer in unmittelbarer Nachbarschaft befindlichen Kirche. Die Bewohner behaupteten, sie könnten sich während des Glockenläutens im Wohnhaus nur aufhalten, wenn sie dabei die Fenster und Türen geschlossen hielten. Ein Aufenthalt auf der Terrasse, die sich in 30 Metern Entfernung zum Glockenturm befinde,... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 13.12.2010
- 11 K 1705/10 -
VG Stuttgart: Morgendliches liturgisches Glockenläuten ab 6 Uhr zulässig
Glockengeläut ist durch Grundrecht der ungestörten Religionsausübung und Glaubens- und Bekenntnisfreiheit der Kirchengemeinde geschützt
Tägliches, zweiminütiges Glockenläuten (Betläuten) zwischen 6 und 8 Uhr morgens aus dem Glockenturm einer evangelischen Kirchengemeinde ist nicht zu beanstanden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls wohnt ca. 100 m entfernt von einer Kirche. Er hatte geltend gemacht, durch das frühmorgendliche Geläut werde er in seiner grundrechtlich geschützten negativen Bekenntnisfreiheit verletzt. Der Staat sei verpflichtet, Störungen der Religionsausübung durch Dritte zu verhindern. Von der beklagten Kirchengemeinde werde er zu einer systematischen... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 09.11.2005
- 12 A 389/04 -
Morgentliches Gebetsläuten: Kirchenglocken dürfen morgens um 7.00 Uhr läuten
Klage gegen das morgentliche Gebetsläuten der St. Godehardi Kirche abgewiesen
Das Verwaltungsgericht Hannover hat die Klage eines Bad Nenndorfers abgewiesen, mit der er die örtliche ev.-luth. Kirchengemeinde veranlassen wollte, das morgendliche Gebetsläuten von 7:00 auf 8.00 Uhr zu verlegen.
Der Kläger bewohnt eine etwa 250 Meter von der St. Godehardi-Kirche der Kirchengemeinde entfernte Eigentumswohnung. Er machte insbesondere geltend, das Läuten überschreite die von den immissionsschutzrechtlichen Vorschriften gesetzten Grenzen der Lärmbelästigung.Dem vermochte das Gericht nicht zu folgen. Es war kein tatsächlicher Anhaltspunkt dafür ersichtlich, dass die... Lesen Sie mehr