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Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.05.2023
- L 2 78/21 -
Meniskusschaden bei Profifußballer als Berufskrankheit anzuerkennen
Nichtvorliegen einer beidseitigen Meniskopathie kein Ausschlusskriterium für das Vorliegen einer Berufskrankheit
Ein Profifußballer der im Rahmen seiner Karriere einen Meniskusschaden erleidet, hat in der Regel einen Anspruch auf Leistungen durch die gesetzliche Unfallversicherung. Das hat das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz entschieden.
Der Kläger, der von 1981 an als Profifußballspieler für den 1. FC Kaiserslautern und die Eintracht Frankfurt tätig war, begehrt die Feststellung der Berufskrankheit (BK) nach Nr. 2102 der Anlage 1 zur Berufskrankheitenverordnung. Anerkennungsfähig sind danach Meniskusschäden nach mehrjährigen andauernden oder häufig wiederkehrenden, die Kniegelenke überdurchschnittlich belastenden Tätigkeiten. 1986 wurden beim Kläger Schäden an den Menisken im linken Kniegelenk festgestellt. Die beklagte Berufsgenossenschaft lehnte eine BK ab. Die zum Sozialgericht Speyer erhobene Klage war erfolglos.Das Landessozialgericht gab der Berufung des... Lesen Sie mehr
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