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Oberlandesgericht München, Beschluss vom 29.10.2020
- 24 U 4970/20 -
Hinweis des Verkäufers auf Monogramm einer Künstlerin auf Bild begründet keine Beschaffenheitsvereinbarung
Originalität des Bildes wird nicht zugesichert
Der Hinweis eines Verkäufers auf das Monogramm einer Künstlerin auf ein Bild stellt keine Beschaffenheitsvereinbarung im Sinne von § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB dar. Damit wird nicht zugesichert, dass das Bild ein Original der Künstlerin ist. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Bei einer Ebay-Auktion ersteigerte ein Mann für 412 EUR ein Bild. Dieses hatte die Verkäuferin als "Ölgemälde, monogr. Leonie VON LITTROW (1860-1914)" bezeichnet. Das Bild enthielt tatsächlich das Monogramm "LL". Mit der Behauptung, dass es sich bei dem Bild um eine Fälschung handelt, erhob der Käufer vor dem Landgericht Memmingen Klage auf Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 19.588 EUR. Er gab an, dass das Bild einen Wert von 20.000 EUR hätte, wäre es echt. Durch die von der Beklagten erstellte Bezeichnung des Bildes sei die Echtheit des Bildes bzw. die Urheberschaft der Leonie von Littrow vereinbart... Lesen Sie mehr
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