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Oberlandesgericht München, Beschluss vom 21.11.2022
- 33 U 2216/22 -
Kein Auskunftsanspruch wegen Pflichtteilsrecht bei Annahme eines Vermächtnisses in Höhe des Pflichtteils
Anspruch auf Vorlage eines einfachen Nachlassverzeichnisses
Ein Anspruch auf Auskunft gemäß § 2314 BGB besteht nicht, wenn der Pflichtteilsberechtigte bereits ein Vermächtnis in Höhe des Pflichtteilsanspruchs angenommen hat. Ihm steht aber ein Anspruch auf Vorlage eines einfachen Nachlassverzeichnisses gemäß § 242 BGB zu. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach dem Tod einer Frau im Jahr 2021 beerbte ihr Ehemann sie aufgrund eines Ehe- und Erbvertrags allein. Der Sohn der Erblasserin nahm ein Vermächtnis in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs an. Nachfolgend klagte er gegen den Ehemann der Erblasserin unter anderem auf Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses. Das Landgericht Landshut wies die Klage ab. Dagegen richtete sich die Berufung des Klägers.Das Oberlandesgericht München bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Dem Kläger stehe kein Anspruch auf Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses zu. Der Anspruch... Lesen Sie mehr