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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „öffentlichen Friedens“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Lüdinghausen, Urteil vom 25.02.2016
- 9 Ds-81 Js 3303/15-174/15 -

Öffentliche Beleidigung des Papsttums sowie der Christenverehrung durch Aufkleber am Pkw begründet Strafbarkeit

Strafbarkeit aufgrund Äußerungen von "Die Papstsau Franz umbringen." sowie "Jesus - 2000 Jahre rumhängen und noch immer kein Krampf!"

Bringt jemand an seinem Pkw Aufkleber mit den Texten "Die Papstsau Franz umbringen." sowie "Jesus - 2000 Jahre rumhängen und noch immer kein Krampf!" an, so macht er sich wegen Beschimpfens von Einrichtungen von Religions­gemein­schaften gemäß § 166 Abs. 2 StGB strafbar. Denn die Äußerungen stellen eine Beleidigung des Papsttums sowie der Christenverehrung dar, die geeignet sind, den öffentlichen Frieden zu stören. Dies hat das Amtsgericht Lüdinghausen entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein pensionierter Lehrer brachte seit Sommer/Herbst 2014 in einem vierwöchigen Rhythmus verschiedene Beschriftungen an seinem Pkw an. Darunter befanden sich zwei Aufkleber mit dem Inhalt: "Die Papstsau Franz umbringen." sowie "Jesus - 2000 Jahre rumhängen und noch immer kein Krampf!". Hintergrund dieser Aktion war, dass der aus einem christlichen Elternhaus stammende Lehrer im Laufe seines Lebens bemerkte, dass der christliche Glaube auf zahlreichen fragwürdigen Elementen beruht. Er setzte sich daher zum Ziel, die Bevölkerung richtig aufzuklären. Den Text auf den Aufklebern formulierte er nach eigenen... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Remscheid, Urteil vom 13.03.2009

Amoklauf-Drohung eines Jugendlichen in Remscheid - Justiz greift schnell durch

Rechtskräftiges Urteil schon zwei Tage nach der Tat

Nur zwei Tage nach einer Amoklauf-Drohung ist ein Jugendlicher aus Remscheid zu 10 Tagen Dauerarrest verurteilt worden.

Der Jugendrichter am Amtsgericht Remscheid hat am Freitag, 13. März 2009 aufgrund einer Anklage der Staatsanwaltschaft Wuppertal einen 16 Jahre alten Schüler aus Remscheid unter anderen wegen der Androhung eines Amoklaufs zu einem Dauerarrest von zehn Tagen verurteilt. Das Urteil ist sofort rechtskräftig geworden.Am Mittwoch (11. März) hatte der Schüler gegenüber... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Halberstadt, Urteil vom 12.03.2009

Amoklauf angedroht um schulfrei zu bekommen - Täter umgehend verurteilt

Urteil im sogenannten beschleunigten Verfahren - nur 7 Stunden nach der Tat

Bei der Androhung eines Amoklaufs versteht die Justiz keinen Spaß. Dies zeigt ein Fall aus Halberstadt. Ein junger Mann wurde dort wegen Androhung eines Amoklaufs nur 7 Stunden nach der Tat zu einer Freiheitsstrafe von 5 Monaten auf Bewährung verurteilt.

Nur einen Tag nach dem Blutbad von Winnenden (11.03.2009) rief in den frühen Morgenstunden des Donnerstags (12.03.2009) der 22jährige Matthias H. über Notruf die Polizei an und drohte mit einem ähnlichen Blutbad in seiner Berufsschule. Ziel des Angeklagten war es, aufgrund des zu erwartenden Polizeieinsatzes heute schulfrei zu erhalten.Gegen den 22-Jährigen wurde... Lesen Sie mehr

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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 05.08.2008
- 10 CS 08.2005 -

Gedenkveranstaltung für Rudolf Heß am 16. August 2008 in Wunsiedel bleibt verboten

Unmittelbar drohende Gefahr der Verwirklichung des Straftatbestandes von § 130 Abs. 4 StGB

Das vom Landratsamt Wunsiedel ausgesprochene Versammlungsverbot für die am 16. August 2008 angemeldete Versammlung mit dem Thema "Gedenken an Rudolf Heß" ist gerechtfertigt. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) mit Beschluss vom 5. August 2008 entschieden und damit in einem Eilverfahren die Beschwerde des Veranstalters gegen die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Bayreuth zurückgewiesen.

Nach Ansicht des BayVGH gebiete es die Abwehr der von der Gedenkveranstaltung unmittelbar drohenden Gefahr einer Verwirklichung des Straftatbestandes von § 130 Abs. 4 StGB, das Versammlungsverbot zu halten. Die nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 25.6.2008) verfassungsgemäße Bestimmung stellt es unter Strafe, öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen... Lesen Sie mehr

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25.06.2008
- BVerwG 6 C 21.07 -

BVerwG bestätigt Verbot der Versammlung "Gedenken an Rudolf Heß"

Bei Durchführung der Versammlung wäre mit Verstößen gegen § 130 Abs. 4 StGB zu rechnen gewesen

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass das Verbot der Versammlung mit dem Thema "Gedenken an Rudolf Heß" an dessen Begräbnisort Wunsiedel/Fichtelgebirge im Jahr 2005 rechtmäßig war.

Das Verbot war in erster Linie darauf gestützt worden, dass bei Durchführung der Versammlung mit Verstößen gegen § 130 Abs. 4 StGB (Volksverhetzung) zu rechnen sei. Die dagegen gerichtete Klage war vor dem Verwaltungsgericht und dem Verwaltungsgerichtshof erfolglos. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision des Klägers zurückgewiesen.§ 130 Abs. 4 StGB lautet: "Mit... Lesen Sie mehr

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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 17.08.2007
- 24 CS 07.2063 -

Gericht bestätigt Verbot einer Demo die NS-Gewalt- und Willkürherrschaft verherrlicht

Heß-Demo nur Vorwand für Verherrlichung des Nationalsozialismus

Die für den 17. August 2007 (18.00 Uhr) angemeldete Versammlung mit dem Thema "Rudolf Heß - Märtyrer des Friedens" auf dem Münchner Marienplatz darf nicht stattfinden. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden und damit in einem Eilverfahren die Beschwerde des Veranstalters gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom heutigen Tag zurückgewiesen. Das unter Anordnung sofortiger Vollziehung ausgesprochene Versammlungsverbot der Stadt München wurde damit bestätigt.

Nach Auffassung des Gerichts dient die Person von Rudolf Heß nur als "Aufhänger", um über seine Person die NS-Gewalt- und Willkürherrschaft in ein positives Licht zu rücken, die Kundgebung als Plattform zur Verherrlichung des Nationalsozialismus zu nutzen und damit letztlich Straftaten nach § 130 Absatz 4 StGB zu begehen. Nach dieser Vorschrift macht sich strafbar, wer in einer Versammlung... Lesen Sie mehr

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 02.08.2007
- 24 CS 07.1784) -

Verstoß gegen § 130 StGB befürchtet: Heß-Kundgebung in Wunsiedel bleibt verboten

Gefahr für öffentliche Sicherheit und Frieden

Die für den 18. August 2007 angemeldete Versammlung mit dem Thema „Gedenken an Rudolf Heß“ darf nicht stattfinden. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in einem Eilverfahren die Beschwerde des Veranstalters gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 12. Juli 2007 zurückgewiesen.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts und das unter Anordnung sofortiger Vollziehung ausgesprochene Versammlungsverbot des Landratsamt Wunsiedel wurden damit bestätigt. Die Gedenkveranstaltung der rechten Szene sollte von 10.00 bis 22.00 Uhr dauern; geplant war ein Marsch durch die Innenstadt von Wunsiedel mit Ansprachen auf dem Festplatz und einem Rahmenprogramm mit Musikdarbietungen.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Remscheid, Urteil vom 14.12.2006

AG Remscheid verurteilt im Schnellverfahren zwei Jugendliche, die mit einem Amoklauf drohten

Hauptverhandlung erfolgte einen Tag nach Aufdeckung der Tat

Eine Drohung mit einem Amoklauf in der Schule ist in Remscheid mit einer schnellen, spürbaren Bestrafung der beiden jugendlichen Täter geahndet worden. Das Amtsgericht Remscheid verurteilte sie im Rahmen des so genannten vereinfachten Jugendverfahrens nur einen Tag, nachdem die Drohungen der Polizei zur Anzeige gebracht worden waren, wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten (§ 126 StGB) rechtskräftig zu je drei Wochen Dauerarrest.

Wie die Staatsanwaltschaft Wuppertal am Freitag (15. 12.2006) berichtete, hatte am Mittwoch Abend (13.12.) der Vater einer Schülerin die Polizei darüber informiert, dass zwei Schüler der Alexander-von-Humboldt-Realschule in Remscheid für den Freitag (15. 12.2006) im Internet die Tötung von vier namentlich genannten Lehrern der Schule angekündigt hätten. Bei der daraufhin erfolgten Durchsuchung... Lesen Sie mehr

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 10.08.2006
- 24 CS 06.1965 -

Gericht verbietet Versammlung "Gedenken an Rudolf Heß"

Geplante Veranstaltung gefährdet öffentliche Sicherheit

Die für den 19. August 2006 angemeldete Versammlung mit dem Thema "Gedenken an Rudolf Heß" in Wunsiedel darf nicht stattfinden. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in einem Eilverfahren die Beschwerde des Veranstalters gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Bayreuth zurückgewiesen.

Das unter Anordnung sofortiger Vollziehung ausgesprochene Versammlungsverbot des Landratsamt Wunsiedel wurde damit bestätigt.Die Gedenkveranstaltung der rechten Szene sollte von 10.00 bis 22.00 Uhr dauern; beabsichtigt war ein Marsch durch die Innenstadt von Wunsiedel mit Ansprachen und einem Rahmenprogramm mit Musikdarbietungen. Der Verwaltungsgerichtshof nimmt - wie bereits... Lesen Sie mehr

Landgericht München I, Beschluss vom 03.05.2006
- 9 O 8051/06 -

MTV darf "Popetown" zeigen

Gericht gibt Untersagungsantrag betreffend "Popetown" nicht statt

Die für Pressestreitigkeiten zuständige 9. Zivilkammer des Landgerichts München I hat den Antrag, die Ausstrahlung der umstrittenen Cartoon-Serie "Popetown" zu untersagen, abgelehnt. Versuche, mit den Parteien eine einvernehmlichen Lösung des Streits zu erarbeiten, waren zuvor gescheitert.

Das Erzbistum München und Freising hatte seinen Untersagungsantrag mit dem strafrechtlichen Verbot der Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen gemäß § 166 StGB begründet (Wortlaut siehe unten).Die Kammer gelangte nach kritischer Ansicht der ersten Folge der Serie zu einer vergleichbaren Einschätzung wie offenbar der Sprecher... Lesen Sie mehr



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