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Amtsgericht München, Urteil vom 04.03.2021
- 844 Ds 116 Js 198348/20 -
30-jähriger Münchener wegen Volksverhetzung und Beleidigung verurteilt
Aufgrund dreifachen Bewährungsversagen keine Strafaussetzung zur Bewährung
Das Amtsgericht München hat einen 30 jährigen arbeitslosen Altenpfleger wegen Volksverhetzung und Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Am 02.10.2019 gegen 14.10 Uhr fuhr der Angeklagte in alkoholisiertem Zustand in der U-Bahn (U3). Dort äußerte er gegenüber einer nicht näher bekannten Frau, welche mit einer Burka bekleidet war: "da ist eine Bombe drunter". Auf sein Verhalten von einem Fahrgast angesprochen, nannte der Angeklagte diesen "Kanake" und verließ die U-Bahn an der U-Bahnhaltestelle Thalkirchen. Dabei streckte er seinen rechten Arm mindestens einmal zum sogenannten "Hitler-Gruß" aus und rief die Worte "Sieg Heil" oder "Heil Hitler. Der Angeklagte gestand die Tat: "Ich möchte mich dafür entschuldigen. Zur Tatzeit war ich alkoholisiert.... Lesen Sie mehr
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