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Amtsgericht Dortmund, Urteil vom 24.07.2012
- 425 C 4188/12 -
Sturz aufgrund eines nachbarlichen Osternestes im Treppenhaus begründet Haftung des Nachbarn
Sturz trotz Kenntnis des Nestes führt zur Annahme eines Mitverschuldens
Stürzt ein Mieter über ein vom Nachbarn im Treppenhaus aufgestelltes Osternest, so muss der Nachbar für die Unfallfolgen haften. War dem Mieter aber die Existenz des Osternestes seit Wochen bekannt, ist ihm ein hälftiges Mitverschulden an dem Sturz anzulasten. Dies hat das Amtsgericht Dortmund entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Eine Mieterin stolperte Ende März 2012 über ein Osternest im Treppenhaus. Dieses wurde Anfang März von den Nachbarn im Treppenhaus aufgestellt. In der Vergangenheit kam es des Öfteren zu Streitigkeiten zwischen den Mietern. Das kranzförmige Osternest hatte einen Durchmesser von etwa 30 cm und eine Höhe von 24 cm. Es verkürzte den Treppendurchgang auf 64 cm. Aufgrund des Sturzes erlitt die Mieterin im Bereich des Knöchels eine 2 cm lange oberflächliche Hautabschürfung mit umgebender leichter Schwellung sowie eine Hautrötung. Zudem wurde ihre Strumpfhose zerrissen. Sie behauptete ferner, durch den Sturz... Lesen Sie mehr
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