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Amtsgericht Hannover, Urteil vom 04.05.2020
- 474 C 13200/19 -
Zulässige fristlose Kündigung eines Wohnungsmieters wegen Lagerung und geplante Verwendung von mit Glasscherben ummantelten "Polenböller"
Rattenplage rechtfertigt keinen eigenmächtigen Einsatz von Sprengstoff durch den Mieter
Ein Wohnungsmieter kann fristlos gekündigt werden, wenn er in seiner Wohnung mit Glasscherben ummantelte "Polenböller" lagert und diese auch einsetzen wollte. Eine Rattenplage rechtfertigt nicht den eigenmächtigen Einsatz von Sprengstoff. Dies hat das Amtsgericht Hannover entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 2019 wurde bekannt, dass ein Wohnungsmieter in Hannover "Polenböller" lagerte, welche zusätzlich mit Glasscherben ummantelt waren. Nach seinen Angaben wollte er die Böller dazu nutzen einer Rattenplage im Garten zu begegnen. Dies sei eine übliche Methode, sich eines Rattenproblems anzunehmen. Der Mieter wurde wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz zu einer Geldstrafe verurteilt. Zudem kündigte die Vermieterin das Mietverhältnis fristlos. Da sich der Mieter weigerte, die Kündigung zu akzeptieren, erhob die Vermieterin Räumungsklage.Das Amtsgericht Hannover entschied... Lesen Sie mehr
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