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Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 28.07.2022
- 1 K 2167/21 -
Bizepssehnenabriss beim Beladen des Zustellfahrzeugs stellt Dienstunfall für Postbeamten dar
Einladen des Pakets wesentliche Ursache für den Sehnenriss
Erleidet ein Postbeamter beim Beladen seines Zustellfahrzeugs einen Abriss der Bizepssehne, stellt dies einen Dienstunfall dar. Dies hat das Verwaltungsgericht Aachen entschieden.
Der Kläger, ein Postbeamter, hob am 12. Mai 2020 ein etwa 30 kg schweres Paket in sein Zustellfahrzeug. Dabei erlitt er einen Abriss der Bizepssehne, welcher eine Operation sowie einen mehrtägigen Krankenhausaufenthalt nach sich zog. Es wurde ein fachärztliches Gutachten eingeholt, das zu dem Ergebnis kam, dass der Sehnenriss eine Folge des Unfalls ist. Die beklagte Berufsgenossenschaft lehnte gleichwohl die Anerkennung als Dienstunfall ab, weil das Anheben eines Pakets nicht geeignet sei, den Riss der Sehne zu verursachen. Diese sei auf schwere Belastungen ausgelegt und könne ohne Vorschädigung nicht reißen. Es liege eine unfallunabhängige Ursache vor.... Lesen Sie mehr
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