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Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25.01.2021
- L 11 AL 15/19 -
Online-Antrag auf Arbeitslosengeld: Vor dem Absenden vollständig lesen
Kein Anspruch auf ALG bei Nichtmitteilung von Probearbeit
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass ein Arbeitsloser sich nicht auf die Unkenntnis seiner Mitteilungspflicht berufen kann, wenn er den Empfang des Merkblatts "Rechte und Pflichten" im Online-Antrag bestätigt hat.
Geklagt hatte ein 44-jähriger Berufskraftfahrer aus Bremen, der zu Weihnachten 2016 arbeitslos wurde. Nach seiner persönlichen Arbeitslosmeldung stellte er kurz darauf einen Antrag auf Arbeitslosengeld (ALG) im Internet (eService). Dabei bestätigte er, das Merkblatt über seine Rechte und Pflichten als Arbeitsloser zur Kenntnis genommen zu haben.Im Februar 2017 nahm er eine einwöchige, unbezahlte Probearbeit in Vollzeit bei einem Logistikunternehmen an, was der Mann aber nicht bei der Agentur für Arbeit mitteilte. Zu einer Anstellung kam es nicht wegen ungünstiger Arbeitszeiten in Nachtschicht. Nachdem die Agentur für Arbeit von... Lesen Sie mehr
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