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Sonntag, 24. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Reizbarkeit“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 14.06.2024
- 29 U 197/20 -

Nutzungsentgelt für Überlassung eines Hengstes nicht wegen „Hengstigkeit“ reduziert

Für eine Überzahlung wegen behaupteter „Hengstigkeit“ muss konkret bezifferbar vorgetragen werden

Wird ein Hengst vertraglich für den Turniereinsatz zur Verkaufsförderung der eigenen Zuchtpferde überlassen und das Risiko krankheitsbedingten Ausfalls dem Nutzer übertragen, kann das Nutzungsentgelt grundsätzlich nicht wegen Krankheit gemindert werden. Eine Überzahlung wegen behaupteter „Hengstigkeit“ muss konkret bezifferbar vorgetragen werden. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat die Berufung der Nutzerin des Hengstes gegen die landgerichtlich ausgeurteilte Zahlungs­verpflichtung zurückgewiesen.

Die Klägerin schloss mit der beklagten GmbH einen Vertrag über die einjährige Nutzungsüberlassung eines Hengstes zu netto 225.000,00 € bzw. brutto 267.750,00 €. Unternehmensgegenstand der Beklagte ist das Züchten von Trüffeln und das Züchten und der Verkauf von Pferden. Der Hengst war u.a. Teil des Bundeskaders Dressur und wurde der Beklagten laut Vertrag für den Turniereinsatz zur Verkaufsförderung ihrer eigenen Pferde überlassen. Laut Zusatzvereinbarung sollte der Hengst uneingeschränkt der Tochter der für die Beklagte die Verhandlungen führenden Mutter zur Verfügung stehen. Ferner sollte die Tochter durch den Geschäftsführer der Klägerin,... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12.06.2023
- 3 L 23/23.Z -

Leicht reizbarer Wesenszug sowie fehlende Fähigkeit zur gewaltfreien Konfliktlösung kann waffenrechtliche Unzuverlässigkeit begründen

Einmalige fahrlässige Körperverletzung begründet keine besondere Reizbarkeit

Ist ein Waffenbesitzer leicht reizbar und fehlt ihm die Fähigkeit zur gewaltfreien Konfliktlösung, so kann dies seine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit nach § 5 Abs. 1 Nr. 2a WaffG begründen. Davon kann aber noch nicht bei einer einmaligen fahrlässigem Körperverletzung ausgegangen werden. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Sachsen-Anhalt entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Weil ein Jugendlicher eine leere Flasche auf sein Grundstück geworfen hatte, stellte der Grundstückeigentümer ihn zur Rede. Im Zuge des anschließenden Wortwechsels kam es zu einer Berührung des auf einem Querbalken einer Banküberdachung sitzenden Jugendlichen durch den Grundstückseigentümer, wodurch der Jugendliche vom Balken fiel und sich... Lesen Sie mehr



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