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Landgericht Berlin II, Urteil vom 30.09.2024
- 66 S 24/24 -
Rollstuhlfahrer erhält wegen Diskriminierung 11.000 Euro Entschädigung
Hartnäckige Verweigerung rechtfertigt hohe Entschädigung
Das Landgericht Berlin II hat eine Wohnungsbaugesellschaft zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 11.000 € wegen einer Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verurteilt. Die Vermieterin habe den Mieter wegen seiner Behinderung diskriminiert.
Der Kläger sitzt im Rollstuhl. Um sein Wohnhaus eigenständig verlassen oder betreten zu können, verlangten er und sein Ehemann von der Vermieterin die Zustimmung zum Bau einer Rampe. Die Vermieterin verweigerte diese, so dass die Frage in einem weiteren gerichtlichen Verfahren geklärt werden musste.Das LG Berlin II verpflichtete die Vermieterin zur Zustimmung. In einem zweiten Verfahren sprach das Gericht dem Mieter nun eine Entschädigung zu, weil die Vermieterin ihn aufgrund seiner Behinderung diskriminiert habe. Grundlage ist das zivilrechtliche Benachteiligungsverbot nach § 19 AGG. Danach ist eine Benachteiligung, z.B. wegen... Lesen Sie mehr
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