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Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 17.10.2024
- 6 L 798/24 -
Angeordnete Räumung des "Camp for Gaza" an der RWTH voraussichtlich rechtmäßig
Gaza-Protestcamp auf Hochschulgelände darf geräumt werden
Das Verwaltungsgericht Aachen hat entschieden, das die Verfügung des Polizeipräsidiums Aachen vom 23. September 2024, mit der die Versammlung "Camp for Gaza" zeitlich beschränkt und der Rückbau aller Aufbauten angeordnet wurde, sich nach einer Überprüfung im Eilverfahren als voraussichtlich rechtmäßig erweist.
Das Polizeipräsidium Aachen hatte mit Verfügung vom 23.09.2024 die Versammlung "Camp for Gaza" bis zum 30.09. 2024 zeitlich beschränkt, danach sollte das Camp abgebaut werden. Die Camp-Veranstalter sahen ihr Recht auf
Studierende durch Protestcamp in ihrer Wissenschaftsfreiheit eingeschränkt
Das VG Aachen gab im Eilverfahren allerdings der Polizei recht. Die zeitliche Beschränkung des Protestcamps dient dem erforderlichen Ausgleich zwischen dem Grundrecht der
Verursachte Belastungen müssen nicht hingenommen werden
Die durch das Camp verursachten Belastungen müssen auch nicht aufgrund der konkreten Bedeutung des Versammlungsortes und der Gestaltung der Versammlung als an die Zustände in Gaza erinnernde "Zeltstadt" hingenommen werden. Zudem hat der Antragsteller keine Gesamtkonzeption dargestellt, die eine Fortdauer des Camps gebieten würde. Insbesondere hat die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.10.2024
Quelle: Verwaltungsgericht Aachen, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 34475
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