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Kammergericht Berlin, Urteil vom 30.09.2024
- 2 ORs 14/24 -
Hakenkreuz auf Corona-Maske ist strafbar
Vergleich von Corona-Maßnahmen mit dem durch das Hakenkreuz symbolisierten NS-Terrorregime stellt keine straflose Kritik dar
Das Kammergericht hat auf die Revision der Staatsanwaltschaft Berlin hin einen 63-Jährigen wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in zwei Fällen schuldig gesprochen, weil er im August 2022 auf der Internetplattform „Twitter“ zwei sog. Posts veröffentlicht hatte, auf denen jeweils ein Text nebst einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung sichtbar war, welche mittig die Abbildung eines Hakenkreuzes trägt.
Ein 63-Jähriger hatte im August 2022 auf der Internetplattform Twitter zwei Posts veröffentlicht, in denen jeweils ein Text nebst einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung sichtbar war, welche mittig die Abbildung eines Hakenkreuzes trägt. Das AG Tiergarten hatte den Angeklagten am 23. Januar 2024 in erster Instanz von dem Vorwurf des Verwendens verfassungswidriger Kennzeichen i.S.d. § 86 a Abs. 1 Nr. 1 StGB freigesprochen, weil der Angeklagte das
Es geht um Verbannung
Das Kammergericht als Revisionsinstanz hat die Verneinung der
Keine straflose Kritik an Corona-Politik
Das
Auch habe der Angeklagte mit seinen Posts nicht den Zweck verfolgt, objektiv über Vorgänge des Zeitgeschehens zu berichten oder staatsbürgerliche Aufklärung zu betreiben. Die Verwendung des Symbols auf der
Hinsichtlich des Strafausspruchs hat das Kammergericht das Verfahren an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Tiergarten zurückverwiesen, d.h. eine andere Richterin oder ein anderer Richter als in der ersten Instanz hat nun über die Höhe der Strafe zu befinden.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.10.2024
Quelle: Kammergericht Berlin, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 34471
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