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Landgericht Münster, Urteil vom 01.03.2018
- 111 O 25/14 -
Haftung des Krankenhausträgers für fehlerhafte Operation eines alkoholkranken Belegarztes
Schmerzensgeld von 250.000 EUR nach Rückenmarksverletzung mit erheblichen Folgen
Ein Krankenhausträger haftet für eine fehlerhafte Operation eines alkoholkranken Belegarztes, wenn dem Träger die Alkoholkrankheit seit langem bekannt war und den Arzt dennoch operieren lassen hat. Die mit einer Rückenmarksverletzung entstehenden erheblichen Folgen können ein Schmerzensgeld von 250.000 EUR rechtfertigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Münster hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Februar 2011 wurde eine 55-jährige Frau an den Bandscheiben operiert. Der Eingriff wurde dabei von einem Belegarzt vorgenommen, der seit Jahren alkoholabhängig war. Während der Operation kam es zu einer Verletzung des Rückenmarks mit erheblichen Folgen für die Patientin. Dem Krankenhausträger war die Alkoholabhängigkeit zumindest seit dem Jahr 2008 bekannt, als der Belegarzt alkoholisiert eine Operation vornahm. Dasselbe geschah im Jahr 2009. Nach beiden Vorfällen befand sich der Arzt in einer Entzugsbehandlung. Hinzu kamen mehrfach gemeldete Auffälligkeiten sowie vielfach geäußerte Gerüchte. Der Belegarzt... Lesen Sie mehr
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